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Immer weniger Eltern-Kind-Kuren
Eltern-Kind-Kuren sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistung der GKV. Wie die Regierung mitteilt, stiegen in der Folge die Ausgaben in diesem Bereich "zunächst spürbar an", und zwar im Jahr 2007 um 16,67 Prozent und im Jahr 2008 um 10,95 Prozent. Im Jahr 2009 waren die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 6,01 Prozent rückläufig. Für das Jahr 2010 ist nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen ein Ausgabenrückgang von 9,18 Prozent festzustellen. Dabei liegen die Leistungsausgaben für das Jahr 2010 (289,4 Millionen Euro) aber noch deutlich über den Leistungsausgaben für das Jahr 2005 (262,4 Millionen Euro).
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich die Genehmigungsquote von 2008 (74,7 Prozent) auf 2009 (74,4 Prozent) kaum verändert. Insgesamt seien 2008 147.963 Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren bearbeitet und 110.494 genehmigt worden, während im darauffolgenden Jahr auf 148.822 bearbeitete Anträge 110.749 Bewilligungen gekommen seien.
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