Arzneimittel und Therapie

Paliperidon zur Behandlung schizoaffektiver Störungen

Die Europäischen Behörden haben die Zulassung für Paliperidon ER ( Invega®) zu Behandlung von psychotischen und manischen Symptomen schizoaffektiver Störungen erweitert. Eine Auswirkung auf depressive Symptome wurde nicht nachgewiesen. Das atypische Neuroleptikum Paliperidon wurde im Juni 2007 in Europa zur Behandlung von Schizophrenie zugelassen. Bisher war Paliperidon zur Behandlung der Schizophrenie indiziert.
Das atypische Antipsychotikum Paliperidon kann zur Behandlung der Schizophrenie und schizoaffektiver Störungen eingesetzt werden. Die osmotisch freisetzende Retardformulierung setzt den Wirkstoff kontinuierlich über 24 Stunden frei, wodurch Schwankungen der Plasmaspiegel weitgehend vermieden werden und das Risiko für extrapyramidal-motorische Störungen sinkt.  Foto: Flexmedia - Fotolia.com

Paliperidon ist der aktive Metabolit des atypischen Neuroleptikums Risperidon. Im Unterschied zu Risperidon sind bei Paliperidon pharmakokinetische Interaktionen mit CYP2D6 praktisch nicht zu erwarten, da der Wirkstoff weitgehend unverändert über die Nieren ausgeschieden und nur ein geringer Anteil über CYP2D6 metabolisiert wird. Paliperidon ist ein selektiver Inhibitor monoaminerger Effekte. Es bindet stark an serotonerge 5-HT2 - und dopaminerge D2 -Rezeptoren. So werden vor allem die Rezeptoren für die Neurotransmitter Dopamin und Serotonin blockiert, die bei Schizophrenie eine Rolle spielen. Paliperidon ER steht in einer osmotisch freisetzenden Retardformulierung (osmotic-controlled release oral-delivery system) zur Verfügung . Das OROS® -System setzt den Wirkstoff kontinuierlich über 24 Stunden frei, wodurch Schwankungen der Plasmaspiegel weitgehend vermieden werden. Dadurch soll das Risiko für extrapyramidal-motorische Störungen sinken.


Zum Weiterlesen


Pharmako-logisch! Schizophrenie – Wenn die Lebensmaßstäbe verrutscht sind.

DAZ 2010, Nr. 22, S. 46– 75.

Schizoaffektive Störung

Bisher war Paliperidon zur Behandlung der Schizophrenie zugelassen. Die schizoaffektive Störung ist sowohl durch Symptome der Schizophrenie als auch durch schwerwiegende Gemütszustandsstörungen wie manisch-depressive Erkrankung oder Depression gekennzeichnet. Die Patienten leiden oftmals an Symptomen der Schizophrenie, wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, und an Symptomen von Manie und/oder Depressionen. Genaue Zahlen zur Häufigkeit gibt es nicht. Es wird vermutet, dass etwa jeder 10. bis 5. Patient, der eine schizophrene Erkrankung oder eine affektive Störung aufweist, eine schizoaffektive Erkrankung hat. Die Zulassungserweiterung von Paliperidon basiert auf zwei internationalen, randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten sechswöchigen Studien an Patienten, die mit schizoaffektiver Störung diagnostiziert wurden. In der ersten sechswöchigen Studie erhielten Patienten (n = 316) eine von zwei täglichen Dosen Paliperidon: 6 mg mit der Option, sie auf 3 mg zu reduzieren, oder 12 mg mit der Option, sie auf 9 mg zu reduzieren, oder Placebo. In der zweiten Studie wurden die Patienten (n = 311) auf flexible Dosen von Paliperidon (3 bis 12 mg einmal täglich) randomisiert, entweder als Monotherapie oder zusätzlich zur Behandlung mit Stimmungsstabilisierern und/oder Antidepressiva oder Placebo. Die Wirksamkeit wurde mithilfe von PANSS (Positive und Negative Syndrom-Skala) nach sechs Wochen anhand der Patientensymptome bewertet. Paliperidon war in beiden Studien Placebo überlegen. In der ersten Studie hatten die Patienten, die die höhere Paliperidon-Dosis erhielten, einen deutlichen Rückgang ihres Symptomergebnisses im Vergleich zu denen, die Placebos erhalten hatten (- 32,4 im Vergleich zu - 24,1). In der zweiten Studie war die Durchschnittsabnahme des Symptomergebnisses - 20,0 in der Paliperidon-Gruppe und - 10,8 in der Placebo-Gruppe. Die häufigste Nebenwirkung im Zusammenhang mit Paliperidon waren Kopfschmerzen.


Quelle

Pressemitteilung der Janssen-Cilag International NV vom 4. Januar 2011.

Fachinformation Invega, Stand Juni 2010.


ck



DAZ 2011, Nr. 2, S. 41

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