DAZ aktuell

Kein Bußgeld für Hildesheimer Apotheker

BERLIN (ks). Für sechs Hildesheimer Apotheker ist am 6. Mai ein langwieriger juristischer Streit glücklich zu Ende gegangen: Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat sein Kartellverfahren wegen verbotener Preisabsprachen eingestellt. Die den Apothekern zunächst auferlegten Geldbußen müssen sie nun nicht zahlen.

Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2007 gegen acht Hildesheimer Apotheker Geldbußen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verhängt – im Einzelfall zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Der Vorwurf: Die Apotheker sollen als Teil einer Werbegemeinschaft von rund 50 Apothekern aus Hildesheim und Umgebung in den Jahren 2006 und 2007 bei fünf Werbeaktionen Preise für apotheken-, aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel abgesprochen haben. Es ging jeweils um Sonderangebotsaktionen mit rund zehn ausgewählten Arzneimitteln. Die Kosten für Anzeigen und Flyer teilte man sich. Was heute als gewöhnliche Preisaktion von Apotheken-Kooperationen erscheinen mag, handelte den Hildesheimer Pharmazeuten den Vorwurf ein, sie hätten auf diese Weise einen Preiswettbewerb untereinander und eine Discount-Apotheke (easyApotheke) in Hildesheim verhindern wollen. Warum von den eigentlich 50 aktiven Apotheken ausgerechnet acht herausgepickt und mit Bußgeldern belegt wurden, blieb den Beteiligten unklar.

Zunächst legten alle acht Apotheker gegen die Bußgeldbescheide Einspruch ein. Zwei zogen sie im weiteren Verfahren jedoch zurück. Nun hat das Oberlandesgericht über die sechs verbliebenen Einsprüche entschieden und konnte deren Argumente offenbar nachvollziehen. Die Apotheker hatten unter anderem geltend gemacht, dass die Unzulässigkeit der gemeinsamen Werbeaktionen für sie als Laien nicht erkennbar gewesen sei. Auch seien sie nicht gehindert gewesen, niedrigere Preise zu verlangen. Zudem war die Aktion zuvor mit der niedersächsischen Apothekerkammer abgestimmt worden – diese hatte in der Preisaktion der Apotheken keinen Verstoß gegen das Kartellgesetz gesehen. Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber der DAZ, die Beweissituation sei "nicht einfach" gewesen. Die Apotheken hätten möglicherweise wirklich darauf vertrauen dürfen, dass sie sich rechtmäßig verhalten haben.

Nun können die sechs Apotheker, die das Verfahren mehr als vier Jahre durchgestanden haben, aufatmen – sie müssen nun kein Bußgeld zahlen. Anders geht es jenen, die ihren Einspruch zurückgenommen hatten. Auch die zwei weiteren Verhandlungstermine, die für diese Woche angesetzt waren, wurden aufgehoben. Dr. Fred Martin, einer der betroffenen Apotheker, zeigte sich gegenüber der DAZ erleichtert, endlich "Rehabilitation" erfahren zu haben.



DAZ 2011, Nr. 19, S. 24

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