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- DAZ 17/2011
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Die "Apotheke im dm"
Und so stellt sich die "Apo im dm" auf der Website vor: "Die Versand-Apotheke in Ihrem dm-Markt ist die Europa Apotheek Venlo, Ihre Apotheke-im-dm Durch die besondere Kooperation mit dem dm-Markt können Sie bei der Apo-im-dm online bestellen und in Ihrem dm-Markt abholen."
Der Werbespot will dem Kunden zeigen, wie einfach und bequem und kostengünstig der Bezug von Arzneimitteln über dm und die Europa Apotheek ist: "Online bestellen, im dm-Markt abholen. Lassen Sie sich Ihre Bestellung bei der Versandapotheke Europa Apotheek Venlo einfach und bequem in Ihren dm-Markt liefern", heißt es auf der neuen Internetseite "www.apotheke-im-dm.de". Der Spot endet mit der Slogan: "Europa Apotheek – Die Versandapotheke in Ihrem dm-Markt".
In dieser Kampagne positioniert sich hier die Europa-Apotheek erstmalig als "Apotheke im dm". Ob diese hier ausdrücklich dargestellte Nähe zwischen Apotheke und Drogerie-Pick-up-Stelle den bundesdeutschen Politikerinnen und Politikern und der Justiz gefällt, darf bezweifelt werden. Auf der anderen Seite hat die Politik einem Verbot von Pick-up-Stellen eine Absage erteilt. Der neue Auf tritt von dm und der Europa Apotheek könnte darauf zurückzuführen sein, dass man sich beim Ausbau der Pick-up-Stellen nun auf der sicheren Seite fühlt.
In diesem Zusammenhang könnte sich auch die Frage stellen, ob diese Aktion von dm und Europa Apotheek vor allen den bundesdeutschen DocMorris-Apotheken gefällt. Denn: Europa-Apotheek und die DocMorris-Versandapotheke gehören letztlich zum gleichen Konzern, nämlich Celesio bzw. Celesio Medco (übrigens genauso wie die Wellsana-Versandapotheke, die mit dem Versandhaus Klingel zusammenarbeitet, und die Versandapotheke shop-apotheke.com, ein Ableger der Europa-Apotheek).
Interessant dürfte auch die Frage werden, wie die niederländische Versandapotheke den jüngst ins Gespräch gekommenen Bestimmungen der niederländischen Apothekenaufsicht entsprechen will, die von den Versandapotheken die Einhaltung von sechs gesetzlichen Vorschriften verlangen. Danach müssen auf in den Niederlanden eingereichten Rezepten neben der Dosierung auch die konkrete Einnahme des Arzneimittels vom Arzt notiert sein. Diese Anforderung erfüllen deutsche Rezepte in aller Regel aber nicht. Sollten die Versandapotheken dieser Vorschrift innerhalb von vier Monaten nicht genügen, will die Behörde das niederländische Recht mit "voller Schärfe" auf die Versandapotheken anwenden. Die betroffenen Versandapotheken suchen derzeit nach einer Lösung.
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