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Apotheke und Markt
Retourenregelung der Mundipharma
Die Mundipharma Vertriebs-GmbH & Co KG* teilt mit:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gibt Mundipharma GmbH, Mundipharma Straße 2, 65549 Limburg, eine neue Retourenregelung für die öffentlichen Apotheken bekannt: 100% Vergütung des Apothekeneinkaufspreises (AEP) als Gutschrift über den Pharmazeutischen Großhandel
für Präparate (Originalpackungen), die nach Ablauf des Verfalldatums – längstens zwölf Monate – eingeschickt werden,
für Präparate (Originalpackungen), die nicht mehr hergestellt werden (Lauer Taxe: AV Kennzeichnung), bei Zusendung nach Ablauf der gesetzlichen Abverkaufsfrist,
bei Qualitätsmängeln,
bei Rückruf/Widerruf.
Die Abwicklung bei Qualitätsmängeln und Rückruf/Widerruf wird von Mundipharma separat vorgenommen und kommuniziert.
Für DepoCyte® ist eine Kühlkette vorgeschrieben. Eine Vergütung für verfallene Ampullen wird ausgeschlossen.
Bitte retournieren Sie die verfallenen Präparate ausschließlich an den pharmazeutischen Großhandel, bei dem Sie die Ware bezogen haben!
BtM-Vernichtung: Bitte vernichten Sie das Betäubungsmittel gemäß den Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und senden leere Blister mit Schachtel an Ihren pharmazeutischen Großhandel!
Reguläre Präparate (nicht BtM): Bei regulären Präparaten (nicht BtM) senden Sie bitte die komplette Packung an Ihren pharmazeutischen Großhandel.
*Mundipharma Vertriebs-GmbH & Co. KG, Mundipharma Straße 2, 65549 Limburg
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