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Gesundheitspolitik
DAK holt sich von Apotheken 600.000 Euro zurück
Ob gefälschte Rezepte, Schein-Behandlungen oder manipulierte Krankentransportrechnungen – es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Leistungserbringer widerrechtlich zulasten der Krankenkassen bereichern. Die Ermittlungstruppe der DAK meldet für 2010 steigende Fallzahlen und Rückflüsse: Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Betrag der zurückgeholten Gelder um 52 Prozent, die Zahl der abgeschlossenen Fälle stieg um 56 Prozent auf 861. Insgesamt wurden der Kasse zufolge 2010 knapp 1000 neue Hinweise bearbeitet. Aktuell werde rund 2000 Verdachtsfällen nachgegangen, 133 davon betreffen Apotheken.
Die breite Masse rechnet richtig ab
Manipuliert werden Abrechnungen in allen Leistungsbereichen. DAK-Chefermittler Volker zur Heide betont aber auch, dass die breite Masse vertragsgemäß abrechnet und sich nichts zuschulden kommen lässt. Doch auch wenige schwarze Schafe können für einen erheblichen Schaden sorgen und ganze Branchen in Misskredit bringen. Schwerpunkt bei den aktuellen Fällen sind mit 37 Prozent Heilmittel wie Massagen oder Sprachtherapien. Es folgen Betrügereien bei der ärztlichen Behandlung, bei der Pflege oder bei den Hilfsmitteln (Rollstühle, Hörgeräte, etc.) mit jeweils rund zehn Prozent. Apotheken machten nur knapp sieben Prozent der Fälle aus.
Was die jeweils eingeholten Geldbeträge betrifft, sieht das Bild allerdings anders aus. Der Arzneimittelbereich hat bei den Geldrückflüssen einen Anteil von rund 30 Prozent – zusammen mit dem Bereich der Heilmittel kommt hier bereits mehr als die Hälfte der gesamten zurückgeholten Summe zusammen. Gerade bei den Apotheken zeigt sich, dass es einige wenige sind, die um hohe Summen betrügen. Allein von einer Apotheke in Niedersachsen, die mit Zytostatika das große Geld machen wollte, hat die DAK 250.000 Euro zurückgefordert. Die Kasse setzt auf einen Abschreckungseffekt: Wer sich kriminell verhält, setzt damit seine Existenzgrundlage aufs Spiel, betont ein Sprecher.
Die Ergebnisse beruhen der DAK zufolge ausschließlich auf Fällen, bei denen es sich um vorsätzlichen Abrechnungsbetrug mit kriminellem Hintergrund handelt oder bei denen aufgrund von vertragswidrigem Verhalten Vertragsstrafen verhängt wurden. Geldrückflüsse aus der routinemäßigen Abrechnungsprüfung sind nicht enthalten.
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