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Gesundheitspolitik
Schulung für Ärzte: Rezepte richtig ausstellen
Eine Vielzahl vertraglicher Einzelregelungen machten eine zeitnahe Versorgung der Versicherten aufgrund fehlerhaft ausgestellter Rezepte unmöglich. Als Beispiel führte der Apothekerverband Rheinland-Pfalz auf seiner Mitgliederversammlung die gleichzeitige Verordnung von Arzneimitteln und Hilfsmitteln auf einem Rezeptblatt (z. B. Insulin und Pen) an. Beliefere die Apotheke ein fehlerhaft ausgestelltes Rezept, trage sie allein das wirtschaftliche Risiko der Belieferung.
Um eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen, fordert der Apothekerverband Rheinland-Pfalz zudem die Krankenkassen auf, in Zukunft bei Vertragsabschlüssen oder Änderungen die für die jeweils betroffene Krankenkasse gültigen Institutionskennzeichen (IK) mitzuteilen.
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