Gesundheitspolitik

AK Nordrhein: Protest gegen Retaxationsflut

Krankenkassen beeinträchtigen Apotheken bei Erfüllung ihrer Kernaufgaben

Düsseldorf (lk). In einer Resolution hat die Apothekerkammer Nordrhein gegen das "Retaxationsgebahren von Krankenkassen" protestiert. "Die nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker fordern die betroffenen Krankenkassen dringend dazu auf, zu einer Versorgungs- und Vertragspartnerschaft zurückzukehren, die unerlässlich zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten ist", heißt es in dem Beschluss der Kammerversammlung.

Auslöser ist der Ärger über die steigende Zahl von Retaxationen durch die BKK Novitas und anderer Betriebskrankenkassen. Apotheken erfüllten mit der Abgabe ärztlich verordneter Arzneimittel ihren öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Gleichzeitig helfen sie dadurch der Krankenkasse, ihrer im Verhältnis zum Versicherten bestehenden Leistungsverpflichtung nachzukommen. Als Pendant zu der Lieferverpflichtung bestehe ein Vergütungsanspruch des Apothekers gegen die Krankenkasse. "Diesen negieren einzelne Kassen durch ihr fragwürdiges Retaxationsgebahren und beeinträchtigen dadurch massiv die Apotheken bei der Erfüllung ihrer Kernaufgabe, der Sicherstellung einer unverzüglichen Patientenversorgung", heißt es in der Resolution weiter. Insbesondere der hochsensible Bereich der Versorgung mit Betäubungsmitteln dürfe nicht gefährdet werden: "Hier werden nicht nur Apothekerinnen und Apotheker verunsichert, sondern auch die beteiligten Ärzte, deren vermeintlich falsche Verschreibungspraxis mit fragwürdigen Argumenten beanstandet wird."

Gleichzeitig erwarteten die nord rheinischen Apothekerinnen und Apotheker, dass in den entsprechenden Arzneimittellieferverträgen das Primat der Versorgung durch die Apotheke vor formellen Anforderungen eindeutig und rechtssicher verankert werde. So sollte die nach trägliche Korrektur von formellen Fehlern und Aufwandserstattungen bei unberechtigten Retaxationen durch die Krankenkassen vereinbart werden.



AZ 2011, Nr. 47, S. 8

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