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Gesundheitspolitik
KV Hessen: Klares Nein zur Wirkstoffverordnung
Das geplante Versorgungsstrukturgesetz sieht einen Modellversuch für das zwischen ABDA und KBV ausgehandelte Versorgungskonzept vor. Danach legen Ärzte künftig in der Therapie nur Wirkstoff, Menge, Dosierung und Therapiedauer fest. Nach der Wirkstoffverordnung entscheidet der Apotheker, welches konkrete Präparat der Patient erhält. Durch diese Regelung sehen die hessischen Ärztevertreter vor allem die Therapiefreiheit und Therapiehoheit der behandelnden Ärzte infrage gestellt: Dadurch werde die lange bestehende, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung in erheblichem Maße gestört – den Apothekern fehle es an wichtigen Hintergrundinformationen zur vom Arzt ausgestellten Verordnung, behaupten sie. Auch bei der Medikation chronisch Kranker sieht die KV Hessen einen Schwachpunkt des Konzepts: Es sei ungeklärt, wie die multimorbiden Patienten, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente nehmen, überwacht werden und welche Überwachungsregeln gelten sollen.
Die hessische Ärzteschaft drückt ihre Ablehnung deutlich aus: "Die KV Hessen sieht keinen Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten zukommen zu lassen. Der Apotheker hat in der Regel keine ausreichende Kenntnis der Anamnese, der Diagnosen und des Therapiekonzepts des Patienten. Dem Apotheker fehlen also alle Grundlagen, eine medizinisch sinnvolle und begründete Therapieentscheidung zu treffen."
KV Thüringen schätzt geringeren Regressdruck
Anders die Vertreterversammlung der KV Thüringen: In einer Resolution vom 2. November begrüßt diese das "neue Zukunftskonzept zur Arzneimittelversorgung". Es setze sich dafür ein, dass Ärzte und Apotheker die Verantwortung in der Arzneimittelversorgung verstärkt gemeinsam wahrnehmen. Ärzten und Apothekern sei es somit möglich, eine stärkere und aktive Rolle im Versorgungsmanagement zu übernehmen. Dadurch, dass der Apotheker das konkrete Arzneimittel auswählt, wird die Preisverantwortung von den verordnenden Ärzten genommen, konstatiert die Vertreterversammlung. "Damit ist der Grundstein gelegt für eine Ablösung der Richtgrößenprüfung, weniger Regressdruck für Ärzte und weniger Kosten für das Gesundheitswesen." Im Übrigen ermögliche die "Aut-idem"-Regelung auch zukünftig die Verordnung konkreter Präparate in medizinisch begründeten Fällen. Die KV betont, dass die Systemkosten des Modells von den Krankenkassen übernommen werden müssen.
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