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- AZ 42/2011
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Recht
Wer seine Doktorarbeit teilweise abschreibt, wird "entdoktort"
(bü). Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass eine Universität (hier in Marburg) einem Juristen zu Recht seinen Doktortitel entzogen hat, weil er bei einer (2003 vorgelegten) Dissertation getäuscht habe. Die Uni hatte festgestellt, dass der Doktor fremde Textteile in seiner Arbeit als seine eigenen ausgegeben hatte beziehungsweise genaue Angaben fehlten, woher die Passagen stammten. (Aufgefallen war dies einem Professor der Universität Zürich, der Autor der Passagen gewesen ist.)
(VwG Gießen, 3 K 474/10)
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