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- AZ 30/2011
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Recht
Fürs Kreditkonto darf keine Extragebühr berechnet werden
(bü). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken für die Führung eines Darlehenskontos keine monatlichen Gebühren verlangen dürfen. Die Kontoführungsgebühr diene nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung des Geldinstituts. Dieses führe das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen beziehungsweise zu Abrechnungszwecken. Der Bankkunde hingegen, der seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan entnehmen könne, sei auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut im Regelfall gar nicht angewiesen.
(BGH, XI ZR 388/10)
AZ 2011, Nr. 30-31, S. 3
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