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- AZ 27/2011
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Gesundheitspolitik
WIdO: AOK-Rabattverträge verbessern Compliance
Für seine Studie hat das WIdO die jährlichen Verordnungsmengen für die 24 Millionen AOK-Versicherten unter die Lupe genommen. Basis der Untersuchung sind 32 Millionen wirkstoffbezogene Patientenprofile für ausgewählte Wirkstoffe aus den Jahren 2006 und 2010 – speziell ging es um Wirkstoffverordnungen der dritten AOK-Arzneimittelrabattwelle. Leitfrage war dabei, ob die Rabattverträge zu häufigerem Medikationswechsel führen und ob dies Auswirkungen auf die Compliance sowie Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Therapie hat.
Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO, verkündet nun gute Nachrichten: "2006 musste noch nahezu jeder dritte chronisch kranke Patient mindestens einmal im Jahr das Medikament wechseln". Nach der Einführung der AOK-Verträge mit nur einem Vertragspartner pro Wirkstoff seien dagegen knapp 80 Prozent der chronisch Kranken dauerhaft auf ein Produkt eingestellt gewesen. Schröder: "Damit konnte bei mehr als 1,4 Millionen Patienten ein unnötiger Arzneimittelwechsel vermieden werden. 2010 erfolgte ein Medikamentenwechsel nur noch dann, wenn Arzt und Patient dies für notwendig erachteten."
Geringeres "Medikamenten-Hopping"
Gleichzeitig zeige die Analyse, dass der Anteil der Patienten, die mehr als drei verschiedene Arzneimittelprodukte von einem Wirkstoff erhalten haben, um mehr als die Hälfte reduziert werden konnte: Hatten unter den 32 Millionen untersuchten Patientenprofilen im Jahr 2006 noch 6,1 Prozent mehr als drei verschiedene Produkte erhalten, trifft dies 2010 nur auf 2,5 Prozent zu. Schröder resümiert: "Da vermutet werden kann, dass häufiger Medikamentenwechsel dazu führt, dass die Therapietreue nachlässt, wodurch sich der Therapieverlauf verschlechtern kann, erhöhen die AOK-Rabattverträge die Therapiesicherheit und somit die Qualität der Versorgung."
Nächste Ausschreibung
Indessen plant die AOK bereits die nächste Ausschreibung. Sie soll rund 100 Wirkstoffe umfassen. Darunter insbesondere Medikamente der im Frühjahr 2012 auslaufenden vierten Vertragstranche. Hinzu kommen weitere Arzneimittel, für die in der nächsten Zeit der Patentschutz ausläuft.
Hermann geht davon aus, dass die anstehende Ausschreibung nicht mehr so vielen juristischen Angriffen aus der Pharmaindustrie ausgesetzt sein wird wie die jüngste sechste Tranche. Die Hersteller sollten aus ihren Niederlagen in den Nachprüfungsverfahren gelernt haben. Hermann forderte die Bundesregierung auf, angesichts der aktuellen Rechtsprechung und der erfolgreichen AOK-Rabattverträge, mehr Handlungsspielraum für Kooperationen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen zu schaffen und weniger vermeintlichen Industrieinteressen zu folgen: "Der GKV-Arzneimittelmarkt braucht klare wettbewerbliche Spielregeln, aber keine Sicherung von Erbhöfen für Leistungserbringer".
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