Gesundheitspolitik

KKH-Allianz meldet Rekordschaden

Betrug im Gesundheitswesen – KKH-Allianz sieht Gesetzgeber gefordert

Berlin (ks). Durch Betrug im Gesundheitswesen ist der Krankenkasse KKH-Allianz im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro entstanden. Wie die Kasse letzte Woche mitteilte, ist diese Summe der höchste Jahresschaden, den ihr Ermittlerteam seit seiner Gründung vor zehn Jahren festgestellt hat. Die meisten Fälle betreffen Apotheken – den größten finanziellen Schaden verursachten jedoch Ärzte.

In 949 neuen Betrugsfällen hat die Kasse 2010 ermittelt. In mehr als jedem dritten Fall (348) waren Apotheker ins Visier der Kasse geraten. In 196 Fällen gingen die Ermittler gegen Physiotherapeuten vor. Im Bereich der Ärzte verzeichnete die Kasse 55 Fälle, 51 Mal wurde wegen unzulässiger Zusammenarbeit ermittelt.

Die größte Schadenssumme kam mit 952.600 Euro bei den ärztlichen Leistungen zusammen. Auf Platz zwei folgen Apotheken mit knapp 431.000 Euro. An dritter Stelle steht der Leistungsmissbrauch durch Versicherte mit rund 189.000 Euro.

Kassenchef Ingo Kailuweit führte als Beispiel den Fall einer Apothekerin an, gegen die die Staatsanwaltschaft seit Oktober 2010 ermittelt. Sie steht im Verdacht, die gesetzlichen Krankenkassen um mehrere hunderttausend Euro betrogen zu haben. Dazu habe sie teure Rezepte, etwa über Krebsmedikamente, zu einem Teil des Wertes von Versicherten gekauft. Diese rechnete sie dann mit den Kassen ab – allerdings ohne die Medikamente herauszugeben. Bei den Rezepten handelte es sich dabei sowohl um Fälschungen als auch um Originale.

Angesichts dieser Entwicklungen sieht Kailuweit dringenden Handlungsbedarf: "Die Bilanz zeigt uns, dass sowohl die Ermittlungsbehörden als auch der Gesetzgeber in vielen Punkten gefordert sind. Nur dann können wir dem leider weit verbreiteten Phänomen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen angemessen begegnen." So bedürfe es etwa einer Klarstellung im Gesetz, dass sich ein Vertragsarzt wegen Korruption strafbar machen kann. Die Rechtsprechung entwickelt sich derzeit in diese Richtung – höchstrichterlich ist die Frage aber noch nicht entschieden. Zudem fordert die KKH-Allianz einen neuen speziellen Straftatbestand "Betrug im Gesundheitswesen", der sozialrechtliche Besonderheiten berücksichtigt.



AZ 2011, Nr. 13, S. 3

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