Gesundheitspolitik

Apotheker wegen Betrugs verurteilt

Erstes Urteil gegen Apotheker in der "Holmsland-Affäre"

Berlin (ks). In der sogenannten "Holmsland-Affäre", dem in den Medien immer wieder hochgekochten Zytostatika-Betrugsskandal, ist nun ein Apotheker aus Rastatt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sprach ihn am 24. März wegen Betruges zum Nachteil von Krankenkassen schuldig. Zudem muss der Pharmazeut insgesamt 200.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Damit ist in der weitreichenden Betrugsaffäre einer der ersten große Fische aus der Apothekerschaft strafrechtlich belangt worden. Dem Apotheker wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2007 zum einen für den deutschen Markt nicht zugelassene Arzneimittel mit dem Wirkstoff Irinotecan, zum anderen jeweils nicht verkehrsfähige Arzneimittel erworben, nach ärztlicher Verordnung durch Zusetzen von Lösungsstoffen in einen applikationsfähigen Zustand überführt und sodann an die Patienten zur Anwendung durch den Arzt abgegeben zu haben. Darüber hinaus soll er gegenüber 20 Krankenkassen zu den nach der Lauer-Taxe geltenden Preisen abgerechnet und hierbei konkludent vorgespiegelt haben, dass es sich bezüglich der Arzneimittel mit dem Wirkstoff Irinotecan um für den deutschen Markt zugelassene, bei den anderen um in Deutschland verkehrsfähige Medikamente handele. Hierdurch soll den Krankenkassen ein Schaden von 422.861,92 Euro entstanden sein.

Einige Rechtsfragen bleiben offen

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim hatte das Hauptverfahren lediglich hinsichtlich des gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der Krankenkassen eröffnet. Die Vorwürfe zur unerlaubten Abgabe von Arzneimitteln und dem unerlaubten Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln habe man abgetrennt und die Anklage "zur Beseitigung funktioneller Mängel" an die Staatsanwaltschaft Mannheim zurückgegeben, heißt es etwas kryptisch in einer Pressemeldung des Landgerichts. Dahinter steckt allerdings offenbar, dass man die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil vermeiden wollte. Soweit es um den gewerbsmäßigen (Abrechnungs-)Betrug ging, sah das Gericht die Anklagevorwürfe in 14 Fällen für erfüllt. Die Freiheitsstrafe, die dem Apotheker auferlegt wurde, ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielt er zu Auflage, jeweils 50.000 Euro an vier unterschiedliche Organisationen zu zahlen: Das Geld kommt der Leukämie-Forschung, zwei Hospizen in Mannheim und dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg zugute. Darüber hinaus hatte der Apotheker bereits vor dem Urteilsspruch seine Erlaubnis zur Zytostatikaherstellung zurückgegeben. Auch gegenüber den geschädigten Krankenkassen hat er bereits Schadensersatz geleistet.

Graue fordert Änderung der Hilfstaxe

Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekerverbandes und seit Jahren aktiv in der Bekämpfung von Abrechnungsbetrügereien, drängt angesichts dieses Falles erneut auf Änderungen in der Hilfstaxe. Er setzt sich bereits seit einiger Zeit für eine Klarstellung in der Präambel zur Anlage 3 der Hilfstaxe ein: Nicht zugelassene Arzneimittel und Krankenhausware dürften bei der Zytostatikaherstellung nicht eingesetzt werden. Nötig sei zudem eine "vernünftige Honorierung", der der Herstellerabgabepreis zugrunde liegt, betonte Graue gegenüber der AZ. Bei der derzeit in der Hilfstaxe vorgesehenen Vergütung handelt es sich aus seiner Sicht um "Mondpreise".



AZ 2011, Nr. 13, S. 3

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