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Zytostatika herstellende Apotheken: Hilfstaxe kündigen!
Die Mitglieder des Arbeitskreises Zytostatika-herstellender Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern fordern den Deutschen Apothekerverband (DAV) auf, die seit dem 1.1.2010 bestehende Vereinbarung zur Hilfstaxe fristgerecht zum 31. März 2010 aus folgenden Gründen zu kündigen:
1) Die Vereinbarung koppelt im Bereich der patentgeschützten Wirkstoffe die Vorschrift, den günstigsten Apothekeneinkaufspreis als Basispreis zu verwenden mit der Milligramm genauen Abrechnung. Dadurch erhalten wir in manchen Fällen (z. B. Velcade 2 mg) noch nicht einmal den Einkaufspreis der verwendeten Arzneimittel wieder. Wir bezahlen also der GKV Geld, weil wir eine Rezeptur unter Hightech-Bedingungen anfertigen! Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren.
2) Wir sollen lt. Vereinbarung mit unserer Unterschrift die Richtigkeit des von unserer Apothekensoftware erstellten 40-stelligen Hashwertes bestätigen. Da wir die Richtigkeit des Hashwertes bzw. der damit verschlüsselten Daten aber gar nicht überprüfen können und die Softwarehäuser, weil DAV und GKV ihnen keine Entwicklungszeit ließen, uns zur Zeit nur unerprobte Programme liefern können, sehen wir hier eine große Gefahr. Bei dem derzeitigen Retaxationsgebahren der GKV müssen wir damit rechnen, bei einem fehlerhaften Hashwert auf Null taxiert zu werden. Die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Apotheken wären katastrophal. Sowohl Softwarehäuser als auch Rechenzentren hatten im Vorfelde Bedenken geäußert, in so kurzer Zeit einen funktionierenden Ablauf garantieren zu können. Auf diese Bedenken hätte man auf Seiten des DAV hören müssen.
3) Die Frage der Berechnung eines Verwurfes ist in der Vereinbarung zu oberflächlich behandelt. Auch hier steht zu befürchten, dass die GKV eine Retaxationslawine lostreten wird, die uns Zytostatika-herstellenden Apotheken vor immense Dokumentationsprobleme stellen wird.
4) Durch die geplante Ausschreibung der AOK in Berlin zeigt sich, dass es dem DAV nicht gelungen ist, der GKV klarzumachen, dass die in der Vereinbarung getroffenen Bestimmungen die beteiligten Apotheken bei erheblichen Vorteilen für die GKV an ihre wirtschaftlichen Grenzen bringen. Das angestrebte Ziel, die GKV von Ausschreibungen durch immense Zugeständnisse abzubringen, ist nicht erreicht worden. Die bürokratischen Mehrbelastungen der beteiligten Apotheken werden durch nichts kompensiert.
5) Die chaotischen Zustände einer nachträglichen Abrechnung, bei grundsätzlich geänderter Hilfstaxe und zusätzlichen neuen Bestimmungen der 15. AMG-Novelle, hier insbesondere die Datenlieferungspflicht, ohne angemessene Übergangsfristen, trägt in keiner Weise der komplexen pharmazeutisch-onkologischen Tätigkeit Rechnung. Der DAV trägt hier die volle und alleinige Verantwortung. Weiterhin sind gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen DAV, Softwareanbietern und Abrechenzentren unerträglich, da sie zusätzlich auf Kosten der, in der Mehrzahl dem DAV angehörenden, Zytostatika-herstellenden Apotheken ausgetragen werden. Hier ist der DAV ebenfalls seiner koordinierenden Aufgabe nicht nachgekommen.
Wir erhoffen uns durch die Kündigung der Vereinbarung durch den DAV auch ein Zeichen an die GKV, dass man mit den Zytostatika-herstellenden Apotheken auf Augenhöhe verhandeln muss, um die hochwertige Versorgung onkologischer Patienten auch in Zukunft zu sichern.
Rostock, den 3. Februar 2010
Apotheker Brandes, Linden-Apotheke LudwigslustApothekerin Dr. Kröschel, Sonnen-Apotheke, SchwerinApotheker Lange, Apotheke am Wall, GüstrowApotheker Langenbuch, Sonnen-Apotheke, WismarApotheker Dr. Peters, Linden-Apotheke, RostockApothekerin Pranz, Anker-Apotheke, WismarApotheker Dr. Pricken, Gätenbach-Apotheke, NeubrandenburgApothekerin Dr. Raether, Ring-Apotheke, StralsundApothekerin Schweizer, Rats-Apotheke, HagenowApotheker Splettstösser, Neue Apotheke am Markt, PasewalkApotheker Steffen, Südstadt-Center-Apotheke, RostockApothekerin Zander, Warmbad-Apotheke, Stralsund
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