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ADEXA Info
Rechte und Pflichten von Filialapothekenleitern
Borrmann ging zunächst auf die Gestaltung von Filialleiterverträgen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen, pharmazeutischen und tariflichen Vorschriften ein und erläuterte, welche Voraussetzungen für die Genehmigung bestehen. Weitere Themen waren die Arbeitszeit und Vollmachten von Filialleitern sowie die Frage, inwieweit das Weisungsrecht des Betriebserlaubnisinhabers beschränkt wird. Bei der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen Filialleiter und Inhaber ging Borrmann insbesondere auf die Aspekte der wirtschaftlichen und personellen Verantwortung ein. Ein Exkurs über Haftungsregelungen beendete den ersten Teil des Seminars, an den sich noch eine lebhafte Diskussion anschloss.
Betriebs- und Produkthaftpflicht
Dietmar Göttsch von der Deutschen Ärzte Finanz ging in seinem Vortrag auf die verschiedenen Risiken ein, die von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden (müssen). So sind Apotheker durch das Arzneimittelgesetz verpflichtet, für mögliche Schäden aus Rezepturen eine Deckungsvorsorge (Produkthaftpflicht) zu schaffen. Daneben sind weitere Versicherungen ratsam, die zum Beispiel den Inhalt des Betriebes, die EDV und Warenlagersysteme oder auch Betriebsunterbrechungen absichern.
Online-Umfrage: Filialleitergehalt
Aktuell findet eine Umfrage zur Arbeitssituation von Filialleitern unter www.adexa-online.de statt. Dabei geht es zum Beispiel um die Arbeitszeiten, übertarifliche Bezahlung und eine mögliche Gewinnbeteiligung, aber auch um die Verantwortung im Personalbereich.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
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