Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung der AK Hamburg

Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 28. Juni 2010

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 29. Mai 2006, zuletzt geändert am 30. Juni 2009, wird durch Beschluss der Kammerversammlung am 28. Juni 2010 und mit Genehmigung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 28. Oktober 2010 wie folgt geändert:


1. § 1 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Die Apothekerin/der Apotheker kann außerdem Kenntnisse in den beruflichen Bereichen "Ernährungsberatung", "Prävention und Gesundheitsförderung", "Naturheilverfahren und Homöopathie", "Onkologische Pharmazie" und "Geriatrische Pharmazie" erwerben."


2. § 3 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Für die in § 1 Absatz 2 genannten Bereiche werden als Bereichsbezeichnungen "Ernährungsberatung", "Prävention und Gesundheitsförderung", "Naturheilverfahren und Homöopathie", "Onkologische Pharmazie" und "Geriatrische Pharmazie" bestimmt."


3. § 12 Absatz 2 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: "Die Anerkennung der Bereichsbezeichnungen "Prävention und Gesundheitsförderung" und "Geriatrische Pharmazie" erfolgt aufgrund der vorgelegten Nachweise über Praktika, Projektarbeiten und Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Seminaren."


4. Anlage 1 der Weiterbildungsordnung, Abschnitt "7.2 Umfang der Weiterbildung", erhält folgenden Wortlaut: "12 Monate in Ausübung des Apothekerberufes einschließlich des Besuchs von mindestens 100 anerkannten Seminarstunden."


5. Anlage 1 der Weiterbildungsordnung, Abschnitt "10.2 Umfang der Weiterbildung", erhält folgenden Wortlaut: "Mindestens 12 Monate in Ausübung des Apothekerberufes einschließlich des Besuchs von mindestens 100 anerkannten Seminarstunden."


6. Anlage 1 der Weiterbildungsordnung wird ergänzt durch einen 11. Abschnitt mit folgendem Wortlaut:
11. Bereich "Geriatrische Pharmazie"
Die Geriatrische Pharmazie umfasst die Betreuung der geriatrischen Patienten, deren Angehöriger und des Pflegepersonals in den Bereichen der Arzneimittelversorgung, Arzneimittelberatung und Arzneimittelsicherheit sowie die klinisch-pharmazeutische Beratung des geriatrisch tätigen Arztes. Im Mittelpunkt steht dabei die Begleitung und Optimierung des gesamten Medikationsprozesses sowie die Erfassung, Analyse und Lösung der patientenindividuellen arzneimittelbezogenen Probleme.


11.1 Weiterbildungsziele:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in

  • der Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung, Weiterleitung und strukturierte Beratung über arzneimittelbezogene Probleme,

  • Qualitätssicherung und Optimierung der Arzneimittelversorgungsprozesse einschließlich der Identifikation, Lösung und Prävention typischer Medikationsfehler,

  • der medizinisch-pharmazeutischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung akuter und chronischer Erkrankungen im Alter,

  • der patientenorientierten Versorgung,

  • der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und Seniorennetzwerken,

  • der klinisch-pharmazeutischen Praxis,

  • der Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen,

  • der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.


11.2 Umfang der Weiterbildung:

12-monatige Tätigkeit in Vollzeit in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden und eines dreitägigen Praktikums: entweder mindestens zwei Praktikumstage in einem Pflegeheim, wobei der dritte Tag optional bei einem ambulanten Krankenpflegedienst durchgeführt werden kann oder drei Tage auf einer geeigneten geriatrischen Station eines Krankenhauses.

Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen, die folgende Nachweise umfassen muss:

  • die Ergebnisse einer Stationsbegehung in einem Pflegeheim oder einer geeigneten geriatrischen Station eines Krankenhauses zur Detektion einrichtungsbezogener Probleme in der Arzneimittelversorgung,

  • die Dokumentation einer Schulung des Pflegepersonals, in der die detektierten einrichtungsbezogenen Probleme des Arzneimittelversorgungsprozesses im Pflegeheim oder auf der geriatrischen Krankenhausstation ausgewertet werden,

  • die Ergebnisse von zwei pharmakologischen Beurteilungen über arzneimittelbezogene Probleme geriatrischer Patienten.


7. In-Kraft-Treten Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Rundschreiben der Apothekerkammer Hamburg in Kraft.


Ausgefertigt, Hamburg, den 3. November 2010
Rainer Töbing
Präsident

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