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Phagro: Maximal drei Prozent Apotheken-Rabatt
"Der Gesetzgeber hat mit der neuen Spannenregelung den Mitgliedsunternehmen den Spielraum für Rabattgewährungen weiter verkürzt. Ab 2012 hat er einen Höchstaufschlag von 3,15 Prozent vorgegeben, und nur dieser ist noch rabattierbar. Dies entspricht einem maximalen Rabatt auf Apothekeneinkaufspreise von etwa drei Prozent", so Phagro-Geschäftsführerin Bernadette Sickendiek.
Nach der Halbierung der Großhandelsspanne im Jahr 2004 seien beim vollversorgenden Pharma-Großhandel keine signifikanten Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden. Mit einer durchschnittlichen Umsatzrendite von 0,72 Prozent im Jahre 2009 sei er bereits am unteren Limit angekommen. "Wenn man sich vor Augen führt, dass die gesamte Branche im letzten Jahr insgesamt nur einen Ertrag von 172 Mio. Euro verzeichnen konnte, so wird deutlich, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Einsparung von 200 Mio. Euro an der Großhandelsmarge schlichtweg nicht darstellbar ist", so Sickendiek weiter.
Allgemein glaubt Sickendiek nicht, dass überhaupt noch nennenswerte Kostenreduzierungen im operativen Geschäft möglich wären, ohne die Leistungen wesentlich einzuschränken. Die vollversorgenden Pharmagroßhändler hätten mit der 15. AMG-Novelle einen Versorgungsauftrag erhalten, den sie verantwortungsbewusst erfüllen wollen und müssen. Dazu gehöre, die Funktion als qualitativ hochwertiger Arzneimittelversorger für alle nachgefragten Arzneimittel auszuüben. Bei weiteren Kürzungen sei dieser Auftrag aber objektiv nicht mehr ausführbar.
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