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Gerichtshof verhandelt über Sterbehilfe
Der Vertreter der Bundesregierung, Christian Walter, verteidigte am Dienstag in Straßburg die Ablehnung der Behörde. Suizid sei nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht verboten, "doch es kann keine Verpflichtung für den Staat geben, einen Suizid möglich zu machen", sagte er. Oberste Pflicht des Staates sei es, Leben zu schützen.
Der Witwer aus Braunschweig hatte Beschwerde eingereicht. Er betrachtet die Weigerung des Bonner Instituts als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und besonders gegen das Recht auf einen würdigen Tod. "Die Frau hat ihren Mann angefleht, sie verhungern zu lassen oder sie mit einem Kissen zu ersticken", sagte der Anwalt des Witwers, Detlef Koch. "Doch er konnte das nicht tun."
Streitpunkt war die direkte Betroffenheit des Mannes. Aus Sicht der Bundesregierung kann das höchstpersönliche Recht der Frau auf Suizid nicht nach ihrem Tod von ihrem Mann vertreten werden. Dies wies Anwalt Koch zurück. Bei einer engen Beziehung des Paares könnten die Rechte beider Partner nicht voneinander isoliert betrachtet werden. Auch der Witwer, der seine Frau jahrelang gepflegt habe, sei von der Menschenrechtsverletzung direkt betroffen.
Er rechnet sich "gute Chancen auf einen Erfolg" aus, sagte der Kläger, der bei der Verhandlung anwesend war. "Die deutschen Gerichte haben sich nicht ausführlich mit der Situation meiner Frau befasst." Er setze auf die Weisheit der Straßburger Richter, sich für die Sterbehilfe auszusprechen, wie sie auch in anderen Ländern Europas möglich sei. Die Frau war nach einem Sturz 2002 fast vollständig gelähmt, wurde künstlich beatmet und musste rund um die Uhr betreut werden.
In Deutschland hatte der Mann vergeblich gegen die Ablehnung des Bundesinstituts geklagt. Der Gerichtshof wird frühestens in einigen Monaten ein Urteil sprechen.
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