Pharmazeutisches Recht

Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Die drei Bekanntmachungen über die Durchführung des Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2011 sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.de/Stichwortsuche/Landesprüfungsamt/Pharmazie abrufbar.

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