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Koalition öffnet Arzneimittelherstellern Tür zum Patienten
Nicht nur in den USA werden Modelle erprobt, die eine direkte Versorgungskette vom Arzneimittelhersteller über Ärzte und Versicherungen zum Patienten bilden. Auch in Deutschland investieren Medizinunternehmen in "Homecare"-Modelle, die eine direkte Versorgung der Patienten zu Hause oder in firmeneigenen Versorgungszentren zum Ziel haben.
In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum AMNOG wird die Tür für solche Versorgungslinien weiter aufgestoßen: "Da die Versorgung mit Arzneimitteln wesentlicher Bestandteil integrierter Versorgungskonzepte sein kann, ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass pharmazeutische Unternehmer Vertragspartner einer Integrierten Versorgung sein können. Dies gilt auch für die Versorgung mit Medizinprodukten, sodass auch den Herstellern von Medizinprodukten die Möglichkeit zum direkten Vertragsschluss einzuräumen ist", heißt es in der Begründung.
Bereits nach bisher geltendem Recht sollte in der Integrierten Versorgung die Arzneimittelversorgung grundsätzlich auf Basis von Rabattverträgen erfolgen. Pharmazeutische Unternehmen sollen somit bereits jetzt regelhaft durch Verträge beteiligt werden. "Nunmehr wird geregelt, dass pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte auch direkte Vertragspartner sein können. Solche vertraglichen Vereinbarungen können die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessern und ermöglichen eine zielgerichtete und effiziente Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln und Medizinprodukten unter Berücksichtigung einer kooperativen medizinischen Versorgung der Versicherten", heißt es dort weiter. Im DAZ.TV-Interview äußerte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, die Sorge, dass auf diesem Weg die Position der Apotheken bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ausgehöhlt werden könnte.
Klar stellt die Regierungskoalition in diesem Änderungsantrag jedoch, dass pharmazeutische Unternehmer und Hersteller von Medizinprodukten keine Leistungserbringer sind, die zur Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums berechtigt wären.
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