- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 43/2010
- Apothekenbelastung weiter...
DAZ aktuell
Apothekenbelastung weiter ungewiss
Der Regierungsentwurf zum AMNOG sieht derzeit noch vor, dass die Großhandelsmargen auf höchstens 1,7 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (maximal 20,40 Euro) sowie einen Festzuschlag von 60 Cent pro Packung umgestellt werden. Nachdem die ABDA Alarm geschlagen hatte, dass hierdurch die Apotheken weitaus stärker belastet werden, als von der Koalition vorgesehen, wurde neu gerechnet. Seit dem Deutschen Apothekertag steht zudem der Vorschlag im Raum, die Einsparungen von Großhandel und Apotheken zu trennen: 200 Millionen Euro soll der Großhandel über eine andere Kombination von Fix- und prozentualem Zuschlag erbringen, 200 Millionen Euro die Apotheken über eine entsprechende Anpassung ihres gesetzlichen Rabattes an die Krankenkassen. Doch offensichtlich sind die korrekten Berechnungen nicht ganz einfach. Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hatte für den Großhandel das Modell "70 Cent Fixum plus 3,4 Prozent" vorgeschlagen. Ein zu Wochenbeginn vorliegender inoffizieller Änderungsantrag – der explizit als noch nicht abgestimmt gekennzeichnet ist – enthält die gleichen Formulierungen wie im Regierungsentwurf, spart die konkreten Zahlen aber aus. Dafür wurde an der Begründung eine Änderung vorgenommen: Ausdrücklich heißt es dort nun, dass die Großhandelsspanne um rund 200 Millionen Euro gekürzt werde. Und weiter: "Gleichzeitig leisten die Apotheken durch die Erhöhung des Apothekenabschlags nach § 130 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einen entsprechenden Entlastungsbeitrag. Damit wird sichergestellt, dass das angestrebte Entlastungsvolumen gleichmäßig auf die Handelsstufen verteilt wird."
Weitere Änderungsanträge eingebracht
Die Frage, welche konkreten Belastungen nun wirklich auf die Apotheker zukommen, ist damit weiter offen. Bis zum Redaktionsschluss der DAZ am Dienstag, dem 26. Oktober, war nicht absehbar, dass bereits am 27. Oktober ein abgestimmter Änderungsantrag zur Umstellung der Großhandelsspanne in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht werden konnte. Während hiermit auf jeden Fall noch zu rechnen ist, ist die Hoffnung, dass das Pick-up-Verbot wieder Eingang in das Gesetz findet, mittlerweile erloschen. Offizielle Änderungsanträge gab es hingegen etwa zur Mehrkostenregelung. Durch eine entsprechende Verweisung auf § 129 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V wird klargestellt, dass in den Fällen, in denen ein Versicherter im Einzelfall Kostenerstattung wählt, die der Krankenkasse entstehenden Mehrkosten vom Versicherten auszugleichen sind unabhängig davon, ob ein Rabattvertrag besteht oder nicht. Weitere Änderungsanträge betreffen zum Beispiel die Packungsgrößenverordnung – allerdings nur hinsichtlich der Begründung der geplanten Änderung – und den Anspruch auf Herstellerabschlag für die private Krankenversicherung und die Beihilfe. Bei letzterem Punkt soll nun sichergestellt werden, dass die von den pharmazeutischen Unternehmern gewährten Rabatte ausschließlich den PKV-Versicherten zugute kommen. Die Verringerung der Arzneimittelausgaben darf nur zur Verringerung der Pämien bzw. zur Vermeidung ihrer Erhöhung verwendet werden.
Die abschließende Abstimmung zum AMNOG im Gesundheitsausschuss ist für den 8. November vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird am 12. November stattfinden. Der zweite Durchgang des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes im Bundesrat ist für den 17. Dezember 2010 geplant. Das AMNOG soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.