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Länder wollen nachjustieren
Der im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebrachte Entwurf eines "Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG) sieht sowohl Maßnahmen auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vor. So soll der paritätisch finanzierte Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum 1. Januar 2011 wieder auf 14,6 Prozent angehoben werden. Für die Arbeitnehmer bleibt es bei einem zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozent; der Arbeitgeberbeitrag soll auf der Höhe von 7,3 Prozent eingefroren werden. Ausgabensteigerungen sollen künftig durch einkommensunabhängige und sozial auszugleichende Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert werden. Zur Begrenzung der Ausgaben sieht der Gesetzentwurf zum Beispiel vor, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen dürfen. Auch für Krankenhäuser und die ambulante ärztliche Versorgung sind Begrenzungen der Ausgabenzuwächse vorgesehen.
SPD-Antrag scheitert
Die Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg hatten eine komplette Überarbeitung der Reform beantragt. Sie lehnen den mit der Reform verbundenen Systemwechsel und das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags ab. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) sagte im Bundesrat, die "unsolidarische Kopfpauschale" sei "ein weiterer Angriff auf den Sozialstaat", der Sozialausgleich "in Wahrheit eine Mogelpackung". Unterhalb einer Zusatzbelastung von zwei Prozent des Bruttoeinkommens sei überhaupt kein Ausgleich vorgesehen. Dreyer nannte dies "Umverteilung von unten nach oben". Für den Antrag fand sich in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit. Ohnehin ist für die geplante Reform die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich. Einen eventuellen Einspruch könnte Schwarz-Gelb im Bundestag mit Kanzlermehrheit zurückweisen.
Rösler: Teufelskreis durchbrechen
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verteidigte das Reformvorhaben. Die Umfinanzierung der GKV dulde keinen Aufschub. Werde nicht gehandelt, sei im nächsten Jahr mit einem Defizit von neun Milliarden Euro zu rechnen. Dann müsste jedes siebte Krankenhaus schließen, jedes dritte bis vierte Medikament könne von den Kassen nicht mehr bezahlt werden. Mit dem Einstieg in einkommensunabhängige Pauschalprämien werde ein Teufelskreis durchbrochen und die Krisenanfälligkeit des Systems beendet.
Auch die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) stellte sich grundsätzlich hinter die Reform. Es sei richtig, die Last auf viele Schultern zu verteilen. Sie forderte aber Verbesserungen im Detail, etwa bei der Honorierung der Hausärzte. Der Gesetzentwurf sollte nach den Worten von Stolz "an dieser Stelle nachjustiert werden". Ihr bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) sieht dies genauso. Er kritisierte eine regional "asymmetrische Honorarverteilung", durch die bayerische Ärzte derzeit benachteiligt würden. Dies gefährde die ambulante Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum.
Ärztliche Vergütung: Klarstellungen erwünscht
Die speziellen Anträge aus Baden-Württemberg und Bayern zur hausärztlichen Versorgung fanden allerdings keine Mehrheit im Bundesrat. Die Länder fordern die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme jedoch auf, bei ihren Vorhaben in Bezug auf die Ausgabenbegrenzung bei der Honorierung der Ärzte einige Klarstellungen vorzunehmen. So seien beispielsweise bei der regionalen Verteilung der Mittel zunehmend die in den Regionen unterschiedlichen demografischen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berücksichtigen. Der Bundesrat fordert zudem, die geplanten Regelungen über Mehrleistungsabschläge von Krankenhäusern zu streichen. Sie würden für Krankenhäuser bereits aufgrund der demografischen Entwicklung zu erheblichen realen Einnahmeminderungen führen. Wegen der hohen Personalkostenquote von etwa 65 Prozent könnten Krankenhäuser hierauf nahezu ausschließlich mit Einschnitten im Personalbereich reagieren. Dies hätte angesichts vielfach bereits bestehender Engpässe für die Versorgung der Patienten besonders negative Folgen, heißt es in der Stellungnahme.
Sozialausgleich konkretisieren
Ferner kritisieren die Länder, dass die Finanzierung des Sozialausgleichs für die Versicherten im Gesetzentwurf bisher nicht hinreichend gesichert sei. Aus diesem Grund seien konkrete Angaben zur künftigen nachhaltigen Finanzierung des Sozialausgleichs ab 2015 durch Bundesmittel aufzunehmen. Bereits jetzt seien Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds schon vor 2015 nicht ausreichen sollten.
Die Gesundheitsreform wird auch Thema einer Sondersitzung der Länder-Gesundheitsminister mit Rösler am 25. Oktober sein. Das kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) an. Am 8. November soll der Gesundheitsausschuss des Bundestags abschließend über den Entwurf diskutieren, die Verabschiedung ist für Mitte November geplant.
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