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DAZ aktuell
AMNOG gefährdet Versorgung und Arbeitsplätze
Das AMNOG gefährde eine sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Die Änderungen der Großhandelsvergütungen treffen die Apotheken indirekt und werden langfristig zu einer schleichenden Ausdünnung der Apothekendichte führen, so dass eine flächendeckende Versorgung von Notdienst über Rezepturen bis hin zu Versorgung von Pflegeeinrichtungen nicht mehr leistbar sein wird. Das AMNOG, so betonte Preis, treibe die Patienten und Verbraucher in die Enge, ähnlich wie es heute bereits im Bereich der Energieversorger festzustellen sei. Die Machtübernahme der Arzneimittelversorgung durch Pharmahandelskonzerne bedrohe Verbraucher und Apotheken. Die vorgeschlagene Änderung der Großhandelsvergütung belaste die Apotheken jährlich mit einer halben Milliarde Euro, da der Großhandel seine Belastung komplett an die Apotheken weitergeben wolle. Die Apotheken seien nicht bereit, den im Gesetz geplanten Sparbeitrag des Großhandels zu übernehmen. Käme es dazu, werden Patienten nicht mehr so versorgt werden können, wie sie es derzeit gewöhnt seien und auch erwarteten. Für viele ältere Menschen in ländlicher Region hätte dies, nach Einschätzung Engelens, eine Verschlechterung der Lebensqualität zur Folge, da eine weitere Säule der Grundversorgung verloren ginge.
Auch arbeitsmarktpolitisch sind die Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Preis wies darauf hin, dass vor allem Apotheken in wirtschaftlich schwächer strukturierten Gebieten hoch qualifizierte Arbeitsstellen bieten. Die zu erwartenden Folgen des AMNOGs würden bedeuten, dass in jeder der rund 21.000 Apotheken in Deutschland mindestens ein Arbeitsplatz wegfiele. Auch etwa 10.000 Ausbildungsplätze seien gefährdet.
Arzneimittelauswahl in heilberuflichen Händen
Im Gesundheitswesen gehe es heute darum nicht nur Schaden von Patienten abzuwehren, sondern auch von der Solidargemeinschaft, so Engelen. Die derzeit durch Rabattverträge geprägte Versorgungslage befriedige weder Ärzte noch Apotheker, weshalb ABDA und KBV ein gemeinsames Konzept verabschiedet haben, dass derzeit der Politik vorgestellt würde. Danach bestimme der Arzt Wirkstoff, Dosis und Reichdauer der Medikation, der Apotheker wähle aus einem mit den Krankenkassen vereinbarten Preiskorridor das für den jeweiligen Patienten geeignete Präparat aus. So wäre eine Kontinuität in der Therapie von Chronikern wieder zu erreichen mit einem positiven Effekt auf die Compliance. Besonders wichtig sei aber, hob Engelen hervor, dass die heilberuflichen Kompetenzen von Ärzten und Apothekern bei der Versorgung der Patienten wieder der Maßstab werden. Im Augenblick entschieden die Krankenkassen über die Therapie – nach wirtschaftlichen und nicht nach heilberuflichen Aspekten.
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