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Kaesbach: AMNOG ist ein "Pharma-Beglückungspaket"
Der Arzneimittelbereich gehört zum zweitgrößten Ausgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Von 2004 bis 2009 sei ein Ausgabenzuwachs von über 40 Prozent zu verzeichnen. Sparmaßnahmen seien deshalb notwendig. Die geplante Gesundheitsreform sieht derzeit folgende Entlastungen bei den Leistungen im Bereich der GKV-Arzneimittelausgaben vor:
- bei den Arzneimittelherstellern: Erhöhung des Herstellerabschlages auf 16 Prozent;
- beim Großhandel: Reduzierung der Großhandelsmarge;
- bei den Impfstoffen: Senkung der Preise auf europäisches Durchschnittsniveau;
- bei Reimporten: eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeitsreserven.
Ein Beitrag der Apotheken allerdings stehe noch aus, so Kaesbach, er denke dabei an eine Festlegung des Apothekenabschlages auf 2,30 Euro, wobei er anmerkte, dass der Kassenabschlag zukünftig in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt werde sollte.
Am Arzneimittel lässt sich sparen,
aber mit ...?
Kaesbach, der seinen Vortrag überschrieben hatte mit "Am Arzneimittel sparen oder mit dem Arzneimittel?", sieht durchaus noch Möglichkeiten, am Arzneimittel zu sparen, beispielsweise bei den Insulinanaloga. Skeptisch zeigt er sich dagegen, ob es möglich sei, mit Arzneimitteln zu sparen. "Sehr gerne" meinte der GKV-Vertreter, aber dies sei ein theoretisches Konstrukt, das zwar immer wieder behauptet werde, aber nicht bewiesen und kaum beweisbar sei.
Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Die geplante Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) sieht Kaesbach äußerst kritisch. Denn nach wie vor besteht ein unbegrenzter Marktzugang und freie Listenpreisbildung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen im ersten Jahr nach Markteinführung die Listenpreise voll erstatten müssen. Natürlich sei es positiv, dass der pharmazeutische Unternehmer im ersten Jahr dazu verpflichtet werde, eine Nutzenbewertung durchzuführen und bei negativem Ergebnis dann ab dem zweiten Jahr Erstattungsbeschränkungen greifen. Diese Beschränkungen äußern sich darin, dass die Erstattung nicht höher sein darf als die Jahrestherapiekosten der Vergleichstherapie. Bei einem Arzneimittel mit Zusatznutzen sieht die Reform vor, Verordnungsanforderungen auszuarbeiten und einen Rabatt auf den Herstellerabgabepreis auszuhandeln. Eine echte vierte Hürde sieht Kaesbach darin allerdings nicht. Er tendiert eher in Richtung Preisfestsetzung mit staatlicher Preisregulierung.
Für Arzneimittelsicherheit, gegen Bürokratie: Wunschliste der Arzneimittel-Hersteller AZ 2009, Nr. 39, S. 1 www.deutsche-apotheker-zeitung.de |
Vor diesem Hintergrund sieht der GKV-Vertreter die Gesundheitsreform industriegewogen. Die freien Einführungspreise seien außerdem um die antizipierte Rabatthöhe steigerbar, zentrale Erstattungsbeträge könnten durch Einzelvertragsoptionen abgelöst werden und eine Kosten-Nutzen-Bewertung werde auf die lange Bank geschoben.
G-BA wird entmachtet
Kaesbach sieht im Reformgesetz darüber hinaus eine Entmachtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). So regelt nämlich das Bundesgesundheitsministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere zur Nutzenbewertung. Kaesbach sieht darin auch einen Eingriff in die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es komme zu einer evidenzbasierten Medizin nach opportunistischen Erwägungen.
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