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DAZ aktuell
Hoffmann: Nachbesserungen beim AMNOG notwendig
Man bedauere die aktuelle politische Entwicklung, so Hoffmann, die auch entstanden sei vor dem Hintergrund der Finanzknappheit in der GKV und des Zeitdrucks, schnell handeln zu müssen. Dennoch sei es dem BAH möglich gewesen, positiv zur Gestaltung des Gesetzes beizutragen. So sind beispielsweise rezeptfreie Arzneimittel von Kostendämpfungsmaßnahmen befreit, eine Kumulierung der Abschläge über 16 Prozent findet nicht statt und ökonomisch stark belastete Hersteller können eine Abweichung vom Preismoratorium und dem erhöhten Herstellerrabatt beantragen.
Weiter über BAH-Modell nachdenken
Trotz dieser Entwicklung bietet der BAH weiterhin an, so Hoffmann, über das BAH-Modell nachzudenken und statt den Ausbau von Rabattverträgen einen nutzenadäquaten Preiskorridor bei Generika einzuführen. Dieses Modell hätte den Vorteil, dass weder Arzneimittel noch Hersteller aus der Verordnung ausgegrenzt würden und eine Kosten-Nutzen-Bewertung im generischen Bereich stattfinde. Das BAH-Modell böte die Chance auf konkrete berechenbare Einsparvolumina. Rabattverträge führten dagegen zu Compliance-Problemen bei den Patienten. Außerdem sollte man endlich Einsparvolumen und Mehraufwendungen bei den Rabattverträgen gegenüberstellen.
Die geplante Mehrkostenregelung sieht Hoffmann kritisch, sie funktioniere nur bei völliger Transparenz, die jedoch nicht gegeben sei.
Auch bei den vorgesehenen Änderungen der Packungsgrößenverordnung stimme Aufwand und Ziel nicht überein. Die Umstellung sei für die Hersteller mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Übergangsfristen sollten ausreichend lang sein.
Probleme mit dem Amt
Kritik übte Hoffmann des Weiteren an den Aktivitäten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Probleme mit dem Amt gebe es bei Änderungen von Arzneimittelbezeichnungen (zu teure Änderungsanzeigen, Zustimmungspflicht des Amtes), bei der Einführung von Dachmarken und der Leistungsfähigkeit des Amtes. Es sollte neu über die Umgestaltung des BfArM in eine Arzneimittelagentur nachgedacht werden, so Hoffmann.
Positiv für Hersteller und Behörden seien die Diskussionen zur Pharmakovigilanz-Richtlinie ausgegangen, aber bei Sicherheitsmaßnahmen und Studien kommen immer noch große Belastungen auf die Industrie zu. Alles noch offen sei dagegen im Bereich der Arzneimittelfälschungsrichtlinie. Während ein zusätzliches Kennzeichen für rezeptpflichtige Arzneimittel sachgerecht ist, ist dies bei OTC-Arzneimitteln nicht notwendig. Es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass OTCs gefälscht würden. Eine fälschungssichere Kennzeichnung bei OTCs wäre mit einem großen Mehraufwand für die Hersteller verbunden. Die Bundesregierung möge dies verhindern, so der BAH-Vorsitzende.
Erfolgsgeschichte Grünes Rezept
Als Erfolgsgeschichte sieht Hoffmann dagegen das Grüne Rezept. 2009 wurden 15 Millionen Formulare an die Ärzte verteilt, in diesem Jahr erhielt die BAH-Kampagne für das Grüne Rezept den Health Media Award.
Schulungsbedarf bei Homöopathie
Schulungsbedarf habe man bei PTA und Hebammen im Bereich Homöopathie und Naturheilverfahren ausgemacht. Vor diesem Hintergrund sei man eine Kooperation mit der Niedersächsischen Akademie für Homöopathie und Naturheilverfahren eingegangen. Entsprechende Schulungen können so von einem Partner außerhalb der Industrie angeboten werden, was Hoffmann als gute Basis für eine Fortbildung in diesem Bereich sieht.
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