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Ballast: Beratungsaufwand in Apotheken ist überschaubar
Die Kassen möchten die Rabattverträge keinesfalls infrage stellen. "Nach einer Anfangs-Verunsicherung läuft es nun recht reibungslos", sagte Thomas Ballast, Vorstandschef des Ersatzkassenverbandes vdek, bei einer Diskussionsveranstaltung des Branchenverbandes Pro Generika am 23. September in Berlin. Er glaubt auch nicht, dass es mehr Probleme geben wird, weil die Koalition plant, die Substitution künftig auch dann zuzulassen, wenn verordnete und abgegebene Arzneimittel lediglich einen gemeinsamen Indikationsbereich aufweisen. Apotheker seien schon jetzt verpflichtet, auftretende Probleme mit dem Patienten zu klären. Komme man hierbei nicht weiter, sei mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Gegebenenfalls müsse es zu einem Aut-idem-Ausschluss kommen. "Das ist alles auszuräumen", meinte Ballast, der Beratungsaufwand in der Apotheke sei "überschaubar". Was mögliche Probleme in Zusammenhang mit der geplanten Novelle der Packungsgrößenverordnung betrifft, ist der vdek-Chef allerdings der Meinung, dass hier zu viel Aufwand betrieben werde, "um ein kleines Problem zu lösen".
Zöller: Rabattverträge hatten einen anderen Sinn
Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) hält es dagegen durchaus für problematisch, wenn ein Patient seine Indikation auf dem Beipackzettel nicht findet. Er ist ohnehin nicht glücklich mit der Entwicklung der Rabattverträge. Ihr ursprünglicher Sinn sei es gewesen, Arzneimittel ohne Festbetrag zu erfassen. Wenn es nun insbesondere für Festbetrags-Medikamente Rabattverträge gebe, müsse man sich fragen, ob diejenigen, die die Festbeträge festlegen, ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätten. Wie könne es sein, dass hier noch so viel Luft ist, dass man noch Rabattverträge aufsetzen kann? Zöller ist überzeugt: "Man hätte viel Verunsicherung bei den Patienten verhindert, wenn die Rabattverträge so wie gedacht zum Einsatz gekommen wären."
Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich ist mit Ballast der Meinung, dass sich die anfängliche Verunsicherung mittlerweile gelegt hat. Die Union habe die Substitutionspflicht durchaus aufheben wollen – dies sei jedoch mit der FDP nicht zu realisieren gewesen. Die nun gefundenen Regelungen – die Anwendbarkeit des Kartell- und Wettbewerbsrechts sowie die Mehrkostenregelung – seien dennoch eine "deutliche Verbesserung zum Status Quo".
Die geplante Mehrkostenregelung wird allerdings von vielen kritisch gesehen – jedenfalls in ihrer konkreten Ausgestaltung. So meint Zöller: "Entweder es wird einfacher, oder es wird nicht in Anspruch genommen." Auch Ballast hält das Verfahren für zu aufwendig für die "vielfach nur geringen Erstattungsbeiträge".
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