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DAZ aktuell
Arzneimittel-Informationen
Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 28. September dafür, dass nur von den zuständigen Behörden genehmigte Informationen – etwa Beipackzettel – an den Patienten gelangen dürfen. Falls die Unternehmen die Informationen anders aufbereiten wollen, müssen diese erneut von den Behörden geprüft und genehmigt werden. Um den Beipackzettel lesbarer zu gestalten und die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu erkennen, ist der federführende Ausschuss zudem dafür, dass eine sogenannte Arzneimittel-Faktenbox eingeführt wird, so dass der Patient die wesentlichen Merkmale klar verständlich und zusammenfassend findet. Liese verwies darauf, dass dieser Vorschlag von ihm und anderen Abgeordneten nach intensiven Diskussionen mit Patientenvertretern, Ärzteorganisationen und Apothekern eingebracht worden sei.
"Die Ideen von Herrn Verheugen hätten dazu geführt, dass nicht objektive sondern einseitige und bezahlte Informationen, also im Zweifel Werbung, verbreitet worden wären", sagte Liese. Das Ziel einer verbesserten Patienteninformation erreiche man aber nicht durch Werbung sondern durch geprüfte und unabhängige Information.
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