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- DAZ 36/2010
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DAZ aktuell
Arzneimittel-Festbeträge für drei Gruppen festgesetzt
Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Anwendung bei Schmerzen und Fieber (Paracetamol) sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.
Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen werde in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet, hieß es seitens des GKV-Spitzenverbandes. Für eine der Festbetragsgruppen der Stufe 2 wurden zudem Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festgelegt.
Die aktuellen Beschlüsse sind bereits im Bundesanzeiger Nr. 134 bekannt gemacht. Sie stehen mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich "Versorgungsbereiche der GKV" > "Arzneimittel" abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Die neuen Festbeträge treten zum 1. November in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse laut GKV-Spitzenverband zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 55 Millionen Euro pro Jahr.
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