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DAZ aktuell
Kliniken sollen besser über Spenderorgane informieren
Anstoßen wollen die Initiative der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), der Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss Dr. Rolf Koschorrek (CDU) und die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach. Sie kündigten diese Woche an, mit der Gesetzesänderung eine bundeseinheitliche strukturelle Rahmenbedingung für die im Grundsatz bereits bestehende Verpflichtung der Krankenhäuser zur Meldung von potenziellen Organspenden schaffen zu wollen. So solle die Zusammenarbeit der Kliniken mit den Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle bundesweit vereinheitlicht und sichergestellt werden. Konkret sollen alle Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation mit Beatmungsplätzen verpflichtet werden, Stellen bzw. Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten und -assistenten bereitzuhalten. Die Kliniken sollen die erforderliche Arbeitszeit einräumen und die Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen honorieren.
"Die zentrale Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ist es, den Hirntod eines potenziellen Spenders zu diagnostizieren", erläuterte Flach. Zu den weiteren Kernaufgaben zähle es, mit Patienten, die als potenzielle Organspender infrage kommen, und ihren Angehörigen Gespräche hinsichtlich einer eventuellen postmortalen Organspende zu führen. Zudem soll es den Beauftragten bzw. ihren Assistenten obliegen, innerhalb des Krankenhauses für den Informationsfluss zwischen den verschiedenen fachärztlichen und intensivmedizinischen Stationen zu sorgen.
Zöller wies darauf hin, dass Befragungen immer wieder zeigten, dass in der Bevölkerung eine positive Einstellung zur Organspende vorherrsche – dennoch besitzen relativ wenige Menschen einen Organspendeausweis. Es sei aber davon auszugehen, dass in Deutschland deutlich mehr Spenderorgane transplantiert werden könnten, wenn die Krankenhäuser ihrer Meldepflicht potenzieller Organspender gem. § 11 Abs. 4 des Transplantationsgesetzes im erforderlichen Maße nachkommen würden, sagt Zöller. Rund 1350 Krankenhäuser würden durch die Koordinierungsstelle betreut und nur rund 50 Prozent von ihnen meldeten mindestens eine Organspende im Jahr. Schätzungen gingen davon aus, dass bisher nur 40 Prozent aller Klinikpatienten, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, als potenzielle Organspender gemeldet werden, so Zöller.
Die Ärzteschaft unterstützt die Regierungspläne: "Für Patienten ist es lebenswichtig, dass alle Möglichkeiten für Organspenden auch tatsächlich genutzt werden. Dass die Bundesregierung nun endlich der langjährigen Forderung der Ärzteschaft nach einem flächendeckenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern nachkommen will, ist deshalb eine gute Nachricht für alle schwerkranken Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen," sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Bereits vor gut drei Jahren habe der Deutsche Ärztetag gefordert, Transplantationsbeauftragte flächendeckend in den Kliniken einzusetzen, um die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen. Dabei sei es jedoch wichtig, dass diese Beauftragten unmittelbar an die Krankenhausleitung angebunden werden.
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