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ADEXA Info
Ihr gutes Recht als Pharmazeut/in im Praktikum
Angehende Apothekerinnen und Apotheker müssen zumindest einen Teil ihrer Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke absolvieren. In § 4 der Approbationsordnung heißt es dazu: "Die praktische Ausbildung (…) gliedert sich in eine Ausbildung von sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und sechs Monaten, die wahlweise in einer Apotheke (…), einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen einschließlich solchen der Bundeswehr, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr abzuleisten sind. Drei Monate einer Ausbildung (…) können auch auf der Station eines Krankenhauses oder Bundeswehrkrankenhauses abgeleistet werden."
Gut zu wissen: Die Praktikumszeit endet erst mit dem erfolgreichen Abschluss des dritten Prüfungsabschnitts. Vergünstigungen, etwa bei Verkehrsbetrieben oder Banken, gelten also bis dann. Auch ein Anspruch auf Kindergeld kann noch bestehen.
Liebe Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum!Als Berufsanfänger ist man gegenüber dem Arbeitgeber erst einmal in der schwächeren Position: Kennt man die eigenen Rechte nicht, können schnell Probleme entstehen. Hier ist es gut, ADEXA an der Seite zu haben. Wir unterstützen und beraten Angestellte aller Apothekenberufe nämlich schon während ihrer Ausbildung. So sind viele Approbierte bereits während des Studiums Mitglied bei ADEXA geworden. Als PhiP zahlen Sie nur den ermäßigten Satz von 5,21 Euro pro Monat*. Es lohnt sich: Neben arbeitsrechtlicher Rückendeckung und dem Anspruch auf Tarifbedingungen erwarten Sie fundierte Informationen zur Berufspolitik und attraktive Zusatzangebote wie vergünstigte Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfevereinen etc. Und nicht zuletzt ist ADEXA eine starke Gemeinschaft mit vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und förderliche Ausbildungszeit und einen guten Start ins Berufsleben und freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen können! Tanja Kratt, ADEXA, Zweite Vorsitzende * PhiP-Beitrag in Nordrhein 5,12 Euro, in Sachsen 4,67 Euro; Studierende sind generell beitragsfrei. |
Tarifverträge im Praktikum
Auch für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) gelten die Grundsätze des Arbeitsrechts. "Eine Tarifbindung besteht jedoch nur, falls die Chefs in der jeweiligen Arbeitgebervertretung engagiert sind und die PhiP Mitglied bei ADEXA sind", so Tanja Kratt, 2. Vorsitzende von ADEXA. "Unter diesen Voraussetzungen gelten sowohl der Bundesrahmentarifvertrag als auch der Gehaltstarifvertrag."
Im Bundesrahmentarifvertrag werden wichtige Eckpunkte der Arbeitsbedingungen definiert, also die Wochenarbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder die Rahmenbedingungen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Ein Detail am Rande: Zurzeit haben tarifgebundene Mitarbeiter mindestens 33 Werktage Urlaub im Jahr, im Kammerbezirk Nordrhein sind es mindestens 31 Tage. Und die Ausbildungsvergütung laut Gehaltstarifvertrag beträgt in den ersten sechs Monaten 619,– Euro und danach 863,– Euro. Im Kammerbezirk Nordrhein liegen die Sätze bei 603,– bzw. 836,– Euro. Außerdem ist eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes vorgesehen. Für PhiP berechnet sich dieser Betrag aus dem Durchschnitt der Ausbildungsvergütung während des praktischen Jahres.
Ausbildungsvertrag
Vertrauen ist gut – Vertrag ist besser: "Wir raten allen angehenden PhiP dringend, einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abzuschließen", so ADEXA-Juristin Iris Borrmann. Ein von ADEXA entwickelter Mustervertrag kann über die Website abgerufen werden.
Borrmann: "Auch die Lage der Arbeitszeiten sollte vereinbart werden, damit es keinen Streit wegen des Zeitausfalls beispielsweise an Feiertagen gibt." Änderungen der Arbeitszeit können dann einvernehmlich geregelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Berufspolitik: Steigen Sie ein!
Ein Start in die Berufspolitik lohnt sich schon im Praktikum. In manchen Apothekerkammern können PhiP freiwillige Mitglieder werden, in einigen Kammern sind sie Pflichtmitglieder. Zum Teil sind PhiP auch von der Beitragszahlung befreit – Infos gibt es auf den Internetseiten der Kammern.
Sozialversicherung und Versorgungswerk
Wie alle Angestellten unterliegen PhiP der Sozialversicherungspflicht. Die Anmeldung und Überweisung der Beiträge an die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Er zahlt dabei die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge.
Eine Besonderheit: Apotheker sind Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes, nicht jedoch der Deutschen Rentenversicherung Bund. Je nach Kammergebiet existieren dabei für PhiP unterschiedliche Regelungen: Teils ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend, teils freiwillig oder auch erst nach der Approbation möglich.
Angehende Approbierte, die Pflichtmitglieder im Versorgungswerk sind, können die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings bleiben dann Beiträge aus früheren Arbeitsverhältnissen, etwa einer Tätigkeit als PTA vor dem Studium, nur erhalten, falls diese mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurden.
Arbeitsplatz frühzeitig suchen
Um nach erfolgreichem Abschluss des dritten Prüfungsabschnitts einen nahtlosen Anschluss an das weitere Berufsleben zu finden, sollten sich PhiP frühzeitig nach einem geeigneten Arbeitsplatz umsehen. "Wir empfehlen, damit schon möglichst ein halbes Jahr vor Ende des Praktikums anzufangen", betont Tanja Kratt. Stellengesuche können in den Kammermitteilungen aufgegeben werden, in den Fachzeitschriften oder auch bei verschiedenen Online-Stellenbörsen.
Wer nach dem Praktikum nicht unmittelbar eine Anstellung bekommt, kann Arbeitslosengeld beantragen, falls innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Die Anmeldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende der Ausbildungszeit erfolgen.
Michael van den Heuvel
InternetApprobationsordnung für Apotheker: Infos zu den Tarifverträgen: www.adexa-online.de/8_1 |
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