Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung der AK Mecklenburg-Vorpommern

Achte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Vom 12. Juli 2010

Aufgrund § 23 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 42 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen am Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729, 731) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juni 2010 folgende Änderung der Weiterbildungsordnung vom 9. Januar 1993 (Amtsbl./ AAz. 1994 S. 191, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer M-V 1/ 1993 Anhang), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Juni 2008 (Amtsbl./ AAz. S. 775, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer M-V Mai/ Juni S. 37), beschlossen:

Artikel 1

1) In § 2 Absatz 2 wird das Wort "Gesundheitsberatung" durch die Worte "Prävention und Gesundheitsförderung" ersetzt.

2) In § 4 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "Gesundheitsberatung" durch die Worte "Prävention und Gesundheitsförderung" ersetzt.

3) In § 5 Absatz 1 Satz 4 werden die Worte "der Anlage" durch die Worte "den Anlagen" ersetzt.

4) In § 5 Absatz 5 S. 1 wird nach dem Wort "Zeitraum" das Wort "von" eingefügt.

Sämtliche Anlagen der Weiterbildungsordnung werden durch die folgenden Anlagen ersetzt:

Anlage 1 Allgemeiner Teil, Fachgebiete, Bereiche

Anlage 2 Allgemeinpharmazie

Anlage 3 Arzneimittelinformation

Anlage 4 Klinische Chemie

Anlage 5 Klinische Pharmazie

Anlage 6 Öffentliches Gesundheitswesen

Anlage 7 Pharmazeutische Analytik

Anlage 8 Pharmazeutische Technologie

Anlage 9 Theoretische und praktische Ausbildung

Anlage 10 Toxikologie und Ökologie

Anlage 11 Bereich "Ernährungsberatung"

Anlage 12 Bereich "Naturheilverfahren und Homöopathie"

Anlage 13 Bereich "Onkologische Pharmazie"

Anlage 14 Bereich "Prävention und Gesundheitsförderung"

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schwerin, 9. Juni 2010 Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Christel Johanns, Präsidentin Dr. Christoph Schümann, Vizepräsident

Zustimmung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, den 17. Juni 2010 Christian Sievers

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer veröffentlicht.


Schwerin, 12. Juli 2010
Christel Johanns,
Präsidentin

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