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Carola Reimann für Präventionsgesetz
Reimann konstatierte, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Aktivitäten im Bereich der Prävention erweitert und ausgeweitet haben. Das sei gut so, weil hier die größten Potenziale liegen, um die Auswirkung des demografischen Wandels zu bewältigen und die Lebensqualität zu verbessern. Mit guten Präventionsmaßnahmen, die die Entstehung chronischer Erkrankungen verzögern oder verhindern, könne man nicht nur Therapiekosten sparen, sondern auch "die ganz erheblichen schlechteren Gesundheitschancen Einkommensschwächerer und sozial Benachteiligter ausgleichen". In diesem Sinne forderte Reimann ein Präventionsgesetz.
Während der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe angesichts der Erwartung, dass nicht mehr Geld ins Gesundheitssystem kommt, die Lösung der finanziellen Probleme darin sieht, die Leistungen zu rationieren und zu priorisieren, sieht Reimann noch Wirtschaftlichkeitsreserven, die es zu nutzen gelte. Man müsse die medizinische Versorgung, wie im Sozialgesetzbuch V festgelegt, sowohl in der fachlich gebotenen Qualität als auch wirtschaftlich erbringen.
Zu teure onkologische Therapien?
Einen Kostentreiber sieht Reimann bei bestimmten Arzneimitteln, insbesondere bei Krebsmedikamenten, deren hohe Preise möglicherweise nicht durch ihren therapeutischen Nutzen gerechtfertigt sind. Reimann forderte in diesem Bereich "eine ordentliche Kosten-Nutzen-Bewertung". Zudem müsse eine Diskussion über die Arzneimittelpreise geführt werden. "Unwirtschaftlichkeiten" gebe es nicht nur in der Arzneimittelversorgung, sondern auch im Krankenhausbereich. Zudem sei die Patientenversorgung "unkoordiniert". Hier lägen weitere Reserven, um das Gesundheitssystem zu verbessern.
Laut Reimann hat bereits die frühere Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt – gegen den Widerstand der Union – die Weichen in die richtige Richtung gestellt, indem sie eine Kosten-Nutzen-Bewertung von Therapien vorgeschrieben hat. Nachdem jetzt vom IQWiG die entsprechende Methode entwickelt worden sei, könne sie nun eingesetzt werden. Reimann wörtlich: "Das muss jetzt aber auch passieren. Das muss eben auch gerade für so sehr teure Therapien passieren."
Gegen neues Kostenerstattungsprinzip bei der GKV
Zu dem Vorschlag von Gesundheitsminister Rösler, dass Kassenpatienten – wie bisher schon Privatpatienten – vom Arzt die Rechnung nach Hause geschickt bekommen und in Vorkasse treten, meinte Reimann, man solle es bei dem jetzigen Kostenerstattungsprinzip belassen. Wenn alle GKV-Patienten bei ihrer Kasse die Erstattung der Rechnungen beantragen müssten, wäre dies "ein unglaublich großer bürokratischer Aufwand und für sozial Schwächere auch ein gravierendes Problem". Da nicht jeder Patient es sich leisten könne, die Behandlungskosten vorzuschießen, müsste mancher auf eine Behandlung verzichten.
Zum WeiterlesenGroße Koalition: Erneuter Anlauf für das Präventionsgesetz DAZ 2009. Nr. 3, S. 44Setzen Sie auf die Hauptsache: Prävention DAZ 2009, Nr. 4, S. 3 www.deutsche-apotheker-zeitung.de |
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