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DAZ aktuell
GKV spart 460 Millionen Euro zusätzlich
Zuvor hatte der GKV-Spitzenverband zu den im Februar gefassten Anpassungsvorschlägen für 26 Festbetragsgruppen die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt. Nun wird bei 20 dieser Gruppen der Festbetrag aufgrund der Marktdynamik abgesenkt. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), zwölf Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und sieben Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Dabei wurden in sieben Gruppen höhere Festbeträge festgesetzt als in der Anhörung vorgeschlagen. In sechs wurde auf eine Anpassung verzichtet.
Nach den Anpassungsbeschlüssen werde in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet, so der GKV-Spitzenverband.
Neue Zuzahlungs-freistellungsgrenzen
In den Beschlüssen sei auch das Zusammenwirken von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen angemessen berücksichtigt worden, um auch weiterhin einen wirksamen Preiswettbewerb zu unterstützen. So wurden Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 18 der 20 angepassten Festbetragsgruppen, bei denen Einsparungen für die GKV zu erwarten sind, festgelegt. Auch sie gelten ab 1. September. Durch diese Beschlüsse sind dann für insgesamt 222 Festbetragsgruppen mit rund 25.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft.
Die Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes wurden am 7. Juli im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie stehen seitdem auch mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de im Bereich "Versorgungsbereiche der GKV" > "Arzneimittel" abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
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