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So wird man Delegierte beim Deutschen Apothekertag

Seit mehr als 15 Jahren ist die Vorsitzende der ADEXA-Landesgruppe Baden-Württemberg, Apothekerin Elfriede Hoffmann aus Rottweil, in ihrer Landesapothekerkammer aktiv und hat diese schon häufig als Delegierte auf dem Deutschen Apothekertag vertreten.
Elfriede Hoffmann

Foto: Adexa

ADEXA: Frau Hoffmann, Sie waren zuletzt 2009 als Delegierte der Apothekerkammer Baden-Württemberg beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf. Wie wird man überhaupt Delegierte?

Hoffmann: In Baden-Württemberg werden die Delegierten jedes Jahr aus dem Kreis der Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Dazu wird im Vorfeld abgefragt, wer interessiert ist und sich zur Wahl stellt. Wenn bei der Vertreterversammlung (dieses Jahr am
8. Juli) nicht mehr Kandidaten antreten, als Plätze zu vergeben sind, dann werden sie nur als Delegierte bestätigt. Sind mehr Kandidaten da, findet eine Wahl statt. Derzeit ist es so, dass die Mitglieder des Vorstandes "gesetzt" sind (es sei denn, sie sind terminlich verhindert), und nur die restlichen Plätze werden per Wahl vergeben. Dieses Verfahren ist nicht in der Satzung verankert, so dass es per Beschluss der Versammlung geändert werden könnte.

Das Procedere der Delegiertenwahl ist aber in den Kammerbezirken unterschiedlich.

Die Stimmenzahl beim Apothekertag ist abhängig von der Anzahl der Apotheker im Bundesland – in Baden-Württemberg sind es ca. 53 Stimmen. Sie werden dann intern zwischen Kammer und Landesapothekerverband nach einem Schlüssel (60:40) verteilt, der das jeweilige Gewicht darstellen soll.

In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 16 Delegierte der Kammer, dabei vertritt jede/r Delegierte zwei Stimmen. In anderen, vor allem den kleinen Ländern, haben die Delegierten nur eine Stimme. Man kann aus der Größe der Delegation also nicht unbedingt direkt auf die Mächtigkeit der Stimmen schließen.

Die Delegierten werden jedes Jahr einige Wochen vor dem Apothekertag in der Fachpresse veröffentlicht. Dabei werden auch der Status (selbstständig bzw. angestellt) und das Geschlecht angegeben.


ADEXA: Und welche Aufgaben hat man als Delegierte?

Hoffmann: Aufgabe der Delegierten ist es, sich im Vorfeld des Apothekertages Gedanken zum machen, welche Themen wichtig sind und diskutiert werden sollen. Außerdem formulieren sie Anträge, die die Kammer alleine oder zusammen mit dem Landesapothekerverband zum Apothekertag einbringen will. Dazu wird vor Antragsschluss eine vorbereitende Delegiertenversammlung zusammen mit dem LAV abgehalten. Dort wird auch festgelegt, welche/r Delegierte die Argumente des Antrages beim Apothekertag vertritt.

Findet ein Antrag bei der vorbereitenden Sitzung nicht die Mehrheit bei den Delegierten, kann er von einem Delegierten auch als Einzelantrag eingereicht werden, wenn er aus den Reihen der Delegierten noch vier Unterstützer-Unterschriften erhält. Diese Delegierten können auch aus anderen Bundesländern sein. Die Anträge laufen dann unter dem Namen des Urhebers mit dem Zusatz " ... und Kollegen".

Beim Apothekertag selbst besteht während der Hauptversammlung für die Delegierten Anwesenheitspflicht. Dies wird in Baden-Württemberg auch durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Die Delegierten beteiligen sich an der Diskussion und stimmen die Anträge ab.


ADEXA: Werden Sie in diesem Jahr wieder als Delegierte antreten?

Hoffmann: Ja, ich stelle mich am 8. Juli zur Wahl und hoffe, dass ich im Oktober in München als Delegierte mit dabei sein kann.


ADEXA: Frau Hoffmann, vielen Dank für das Gespräch!

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