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Aus Kammern und Verbänden
Öffentlichkeitsarbeit in unruhigen Zeiten
Bellartz erläuterte in seinem Vortrag, welche Ziele die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA verfolgt. Die Vielfältigkeit der Apothekerschaft stehe dabei im Vordergrund. Als Beispiele stellte Bellartz die Nachwuchsoffensive am Tag der Apotheke sowie die speziell entwickelte Internetplattform vor, um gezielt Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren für das Pharmaziestudium zu gewinnen oder auch die Plakataktionen, auf denen tätige Kollegen und keine Models zu sehen sind. Darüber hinaus ständen, so Bellartz, eine Reihe von gesetzlichen Änderungen vor der Tür, die ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Zunächst das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das bis zum Jahr 2013 angelegt ist. Vieles sei noch spekulativ, dennoch werden Eingriffe im Bereich der Großhandelsvergütung erwartet. Auch über das Honorar für die Apotheken werde in diesem Zusammenhang bereits öffentlich diskutiert. Der GKV-Spitzenverband hat beispielsweise von der Politik gefordert, den Rabatt, der eigentlich im Rahmen der Selbstverwaltung ausgehandelt werden sollte, für das Jahr 2010 auf 2,30 Euro festzuschreiben. Seit dem 15. Juni 2010 liegt ein Arbeitspapier zum Verordnungsentwurf der Apothekenbetriebsordnung vor, der auf eine Stärkung der heilberuflich-pharmazeutischen Stärken setze.
Gesundheitspolitik gleich Chefsache
Mit viel Spannung – auch von den Medien – werde die Klausurtagung der Koalition am 18. und 19. Juni erwartet. Die Gesundheitspolitik gilt derzeit als Sollbruchstelle der Koalition. Dafür spricht auch, dass die Gesundheitspolitik innerhalb der Koalition zur Chefsache gemacht wurde. Dabei ständen Fragen zur Finanzierung im Vordergrund, die das bestimmende Thema der zukünftigen Gesundheitspolitik sein wird: zum Beispiel welche Leistungen werden in Zukunft noch finanzierbar sein, welche Beträge können von den Bürgern selbst aufgebracht werden.
Bellartz erläuterte auch, dass Themen, die innerhalb des Standes von Bedeutung sind, nicht unbedingt das Interesse der Medien wecke, zum Beispiel sind Rabattverträge ein wenig beachtetes Thema. Die Honorardebatte konnte bislang weitgehend aus den Medien gehalten werden, obwohl das Thema schon seit 2008 laufe, so Bellartz. Das sei in Zeiten, wo durch die Politik Sparpakete verabschiedet werden, zur Vermeidung einer Neiddebatte entscheidend. Deshalb kommuniziere die ABDA die Rückerstattung des Zwangsrabattes auch nicht als Gesamtbetrag, sondern argumentiere mit dem Differenzbetrag von 55 Cent. Für die Öffentlichkeitsarbeit ist es von Belang, eigene Themen zu generieren, wie zum Beispiel die Folgen der Liberalisierung auf die Versorgungsmärkte, Arzneimittelfälschungen, die Apothekenqualitätsoffensive oder die bundesweit akzeptierte Notdienst-Telefonnummer. Wichtige Bausteine sind zudem die Aktivitäten der ABDA für den Behindertensport und in Zusammenarbeit mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gegen Doping in Vancouver, die von einer breiten Imagekampagne begleitet waren. Die Evaluation der Pressearbeit rund um Vancouver und den Behindertensport zeigten, dass diese Aktivitäten in der Bevölkerung wahrgenommen werden. So ergab eine Forsa-Umfrage, dass 29 Prozent das Engagement der Apothekerschaft für den Behindertensport kennen. 26 Prozent wissen, dass die Apotheker Partner der Olympiamannschaft sind.
Bericht des Präsidenten
Die politische Mannschaft in Berlin, so Lutz Engelen, sei leider nicht so erfolgreich wie die Deutsche Nationalmannschaft am vergangenen Sonntag. Die Krise habe mit der Landtagswahl in NRW begonnen, gefolgt von dem Finanzdebakel in Griechenland und dem Rücktritt des Bundespräsidenten und der deshalb notwendigen Neuwahl am 30. Juni. Vor diesem Hintergrund berichtete Engelen über die von Bellartz bereits angesprochenen gesetzlichen Änderungen. Vieles sei zum jetzigen Zeitpunkt zwar Kaffeesatzleserei, dennoch würden einige Elemente auf jeden Fall unabhängig der politischen Entwicklung sicherlich umgesetzt.
Das AMNOG verfolgt das Ziel Menschen im Krankheitsfall bestmöglich, aber auch wirtschaftlich und kosteneffizient zu versorgen. Da die Arzneimittelausgaben der GKV im Bereich der Innovationen 26 Prozent der Kosten ausmachen, es sich dabei aber lediglich um einen Verordnungsanteil von zwei Prozent handelt, muss mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden. Aus diesem Grund wird der Einstieg in eine konsequente Kosten-Nutzen-Bewertung und der Aushandlung eines Arzneimittelfestpreises zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller zwölf Monate nach Einführung einer Innovation angestrebt. Me-too-Präparate würden demnach sofort unter die Festbetragsregelung fallen und für Arzneimittel ohne Zusatznutzen würde ein Preis festgelegt, der zu keiner weiteren Kostenbelastung des Gesundheitswesens führe.
Im Entwurf: Streichung der Pick-up-Stellen
Die Laufzeit der Rabattverträge solle für zwei Jahre festgeschrieben werden. Dies käme den Apotheken entgegen, da nicht ständig neue Regelungen zu beachten wären. Gleichzeitig werde in dem Entwurf bezüglich der Austauschbarkeit von Präparaten – wirkstoffgleiche Generika – stärker der pharmazeutischen Kompetenz vertraut werden. Einen Strukturbruch sieht Engelen jedoch hinsichtlich der Möglichkeiten, dass Patienten gegen Kostenerstattung ein anderes Präparat erhalten können.
Erfreulich sei, dass die Pick-up-Stellen als Gefährdung einer sicheren flächendeckenden Versorgung entgegenstehen, weshalb im Entwurf ein Verbot dieser Variante des Arzneimittelhandels stünde. Außerdem ist eine Änderung der Packungsgrößenverordnung angedacht, so solle N1 für eine zehntägige, N2 für eine 30-tägige und N3 für eine 100-tägige Behandlungsdauer stehen; dies hätte eine betriebliche Entlastung zur Folge.
Engelen mahnte jedoch an, dass die bei über 90 Prozent Generika-Abgabe im Grunde hinfällige Importquote nicht abgeschafft würde und dass statt der Rabattregelungen nicht die von der Apothekerschaft gewünschte Zielpreisvereinbarung berücksichtigt worden sei. Ebenfalls fänden sich keine Hinweise darauf, wie im Falle der Insolvenz einer Krankenkasse mit der Verrechnung der Rezepte verfahren würde. Weiterhin fehle, so Engelen, sowohl im AMNOG als auch im Verordnungsentwurf der Apothekenbetriebsordnung, eine stringente Regelung zur Verblisterung.
Der Verordnungsentwurf der Apothekenbetriebsordnung stelle, so Engelen, eine konsequente Fortführung des EUGH-Urteils vom 13. Mai 2009 dar. Die Änderungen stärken die heilberufliche Kompetenz des Apothekers und die unabhängige qualitativ hochwertige Apothekenstruktur. Darauf weisen im Entwurf die Einführung eines QM-Systems, die Vertraulichkeit der Beratung, eine aktive Beratung zu Interaktionen und externe Überprüfung von Rezeptur und Beratung hin. Andererseits würde – und dies sei ein Widerspruch zu den genannten Punkten – ein Automat für die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel erlaubt. "Das geht gar nicht!", kommentierte Engelen.
Maßnahmenpaket zur Qualitätssicherung
Neben den gesetzlichen Neuerungen berichtete Engelen über eine durch die Apothekerstiftung Nordrhein unterstütze Studie zur Versorgungsforschung. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Laufs aus Homburg/Saar soll die Studie den Mehrwert der Leistung aus der öffentlichen Apotheke untersuchen. Außerdem hat der Vorstand beschlossen, die Kollegenschaft in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten durch den Erlass eines Monatskammerbeitrags zu entlasten. Das entspricht einer Entlastung von mehr als acht Prozent. Zusätzlich werden im Bereich der Fortbildung für jede sechste Teilnahme an einer Fortbildung die anfallenden Teilnahmegebühren erlassen. Damit soll auch die Qualität in der Pharmazie gestärkt werden. In die gleiche Richtung geht Verwendung der im Kammerhaushalt für die Stärkung der Pharmazie ausgewiesenen 350.000 Euro. Für die kommenden drei Jahre sollen damit Pseudo-Customer-Besuche und ZL-Ringversuche zur Unterstützung der Einführung eines QM-Systems finanziert werden. Durch dieses Maßnahmenpaket unterstützt die Kammer die Investition der Apotheken in die Qualität.
Apothekerin Dr. Constanze Schäfer
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