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PKV ruft nach dem Staat
Für die bisherige Beschränkung der Apothekenabschläge allein auf die Arzneimittelabgabe an die Versicherten der GKV gebe es keinen sachlichen Grund, zumal die Privatversicherten als Selbstzahler die Leistungen des Apothekers unmittelbar vergüteten. "Der PKV-Verband setzt sich dafür ein, dass die genannten Sofortmaßnahmen wirkungsgleich auch für Privatversicherte gelten", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes zur Anhörung. Bezogen auf den Apothekenabgabepreis soll nicht nur ebenfalls ein Herstellerrabatt zusammen mit dem Preismoratorium für den PKV-Bereich eingeführt werden, "zusätzlich soll der Apothekenabschlag ebenfalls für Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte auf der Grundlage des Apothekenabgabepreises gelten", verlangt der PKV.
Notwendig sind diese Maßnahmen aus PKV-Sicht, da ansonsten für die Arzneimittelhersteller systematisch ein Anreiz gesetzt würde, den erhöhten Herstellerrabatt in der GKV durch eine Preiserhöhung im Bereich der Privatversicherten zumindest partiell zu kompensieren. Dies stände im Widerspruch zur Pflicht zur Versicherung, die in beiden Versicherungssystemen mit einer langfristigen Bezahlbarkeit der Prämien einhergehen muss. Es gebe keinen plausiblen Grund, den privatversicherten Selbstzahler von gesetzlichen Ermäßigungen des Arzneimittelpreises auszunehmen, die für 90 Prozent des Marktes beschlossen würden. Es sei keinem Versicherten zu vermitteln, für dasselbe Arzneimittel, wo keine Leistungsdifferenzierung möglich sei, aufgrund seines Versichertenstatus einen höheren Preis zu zahlen. PKV: "Es kann den zehn Prozent Privatversicherten auch nicht zugemutet werden, die Illusion aufrechterhalten zu müssen, dass es in Deutschland prinzipiell keine Arzneipreisregulierung gebe und die Arzneimittelhersteller in der Preissetzung frei seien."
Schon heute sei die Belastung der Privatversicherten durch Arzneimittelausgaben überproportional hoch. Mit Blick auf ihre Einkommensstruktur mit vielen Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen vor allem unter den Selbstständigen, Beihilfeberechtigten und Rentnern sei eine entsprechende Einbeziehung in die Sofortmaßnahmen sozialpolitisch geboten.
Außerdem fordert die PKV ein gesetzlich abgesichertes Verhandlungsmandat über die Arzneimittelpreise mit den Herstellern wie es die gesetzlichen Kassen erhalten sollen. Die PKV verfüge über keine der GKV vergleichbare Verhandlungskompetenz. In der Praxis seien die Möglichkeiten, Rabatte zu realisieren, sehr begrenzt, solange der Arzt Vertragspartner nur des Patienten, aber nicht der PKV sei. "Daher muss die PKV in das sich an die Arzneimittelversorgungs-Sofortmaßnahmen im GKV-Änderungsgesetz anschließende Gesetzgebungsverfahren zur Arzneimittelversorgung einbezogen werden, das bislang vor allem die Verhandlungskompetenzen der GKV zu den Pharmaherstellern stärken soll", so der Verband.
Als Begründung für seine Forderungen verweist die PKV in ihrer Stellungnahme auf die steigenden Arzneimittelausgaben: In der PKV seien diese von 2007 auf 2008 um 8,59 Prozent, in der GKV nur um 5,18 Prozent gestiegen. Und gemessen an den Ausgaben im Jahr 1997 seien die Arznei- und Verbandmittelausgaben in der GKV bis 2007 um 68 Prozent, in der PKV hingegen sogar um 85 Prozent pro Kopf gestiegen. Die Ausgabenunterschiede ergäben sich dadurch, dass der Gesetzgeber bislang Rabatte auf die Arzneimittelpreise nur den 90 Prozent GKV-Versicherten eingeräumt habe. "PKV-Versicherte erhalten bislang keinen Apothekenrabatt von 2,30 Euro pro Packung und keinen Herstellerrabatt von 6 Prozent" auf den Herstellerabgabepreis.
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