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Apothekenrabatte im Rezeptbereich nur "äußerst gering"
Außerdem stellte Trümper klar, dass die Rabatte des Großhandels an die Apotheken die in der Öffentlichkeit genannten Größenordnungen keineswegs erreichten. In der Diskussion über das Arzneimittelsparpaket war von bis zu 400 Mio. Euro die Rede. "Das sind Äußerungen von Menschen, die den Großhandel nicht kennen." Der Phagro habe dem Bundesgesundheitsministerium nachgewiesen, "dass solche Behauptungen nicht zutreffen".
Trümper wies darauf hin, dass Rabatte des Großhandels an Apotheken nur zu einem geringen Teil dem rezeptpflichtigen Sortiment zuzuordnen sind. "Der allergrößte Teil der Rabatte, die von Seiten des Pharmagroßhandels an die Apotheken gewährt werden, entfällt auf OTC- und Freiwahl-Präparate sowie Nicht-Arzneimittel. Wenn wir Rabatt auf Bettflaschen und Zahnbürsten geben, dann ist das für uns ein wichtiges Wettbewerbsinstrument, geht aber nicht zulasten der Krankenkassen und geht die GKV nichts an", so Trümper und weiter: "Im Rezeptbereich sind die Rabatte äußerst gering." Gleichzeitig hob er hervor, dass man die flächendeckende Arzneimittelversorgung, wie sie der vollversorgende pharmazeutische Großhandel heute garantiere, nachhaltig in Gefahr bringe, wenn das Vergütungsmodell des Großhandels nicht fairer ausgestaltet werde. In Ergänzung zu seinem Vorschlag aus dem Jahr 2009, den Großhandel mit einem prozentualen Höchstzuschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Herstellers zuzüglich eines Festzuschlags pro ausgelieferter Packung zu vergüten, hat der Phagro vor Kurzem dem Bundesgesundheitsministerium eine aktuelle Berechnung auf Basis der Absatz- und Umsatzzahlen von 2009 vorgelegt. Denn der Mischkalkulation auf Basis der bestehenden Arzneimittelpreisverordnung werde immer mehr die Grundlage entzogen, vor allem durch die Zunahme von günstigen Arzneimitteln (u. a. durch Rabattverträge) sowie dem Aufwand, der mit der wachsenden Anzahl von handlingintensiven Präparaten verbunden sei.
Konkrete Angaben zum Phagro-Vorschlag wollte Trümper nicht machen. Nur so viel: Der Phagro hat ein sechsstufiges Modell von Fixzuschlägen vorgeschlagen. Drei Stufen beziehen sich auf handlingintensive Produkte wie Betäubungsmittel, Kühlprodukte bis 8 Grad und bis 20 Grad sowie drei Stufen für das übrige Sortiment. Die Höhe der geforderten Fixzuschläge nannte Trümper nicht. Offenbar orientieren sie sich aber an einem Modell aus dem Jahr 2007, in dem ein Fixzuschlag von 93 Cent diskutiert worden war. Je nach Aufwand des Produktes lägen sie "drunter oder drüber", sagte Trümper. Als prozentualen Zuschlag fordert der Phagro drei Prozent.
An der Phagro-Pressekonferenz nahm auch Dr. Peter Thormann, Mitverfasser einer Deloitte-Studie über den Pharmagroßhandel in Deutschland teil. Sein Zwischenfazit zur Situation und Zukunftsperspektive des vollversorgenden Großhandels: "Das in unserer Studie von 2007 gezeichnete Szenario ist weitestgehend eingetroffen. Der vollversorgende Pharmagroßhandel hat seine Hausaufgaben gemacht, zu ihm gibt es weit und breit keine ernsthafte Alternative, wenn die flächendeckende Arzneimittel-Distribution in Deutschland sichergestellt werden soll." Er appellierte an die politisch Verantwortlichen, den vollversorgenden Großhandel nicht durch weitere Spannenkürzung zu schwächen.
Auch Dr. Gregor-Konstantin Elbel, ebenfalls Deloitte, betonte die Notwendigkeit einer Modernisierung der Vergütungsstrukturen für den Pharmagroßhandel. Nach seiner Einschätzung machten derzeit drei Trends ein neues, faires und zukunftsfähiges Vergütungsmodell erforderlich: ein Preisrückgang bei Medikamenten zur Grundversorgung, die Problematik der heutigen Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse, die nicht den effektiven Preis von Distribution und Besteuerung berücksichtigen und der von Minister Rösler angekündigte Preisdruck, dem insbesondere innovative Präparate künftig ausgesetzt sein werden.
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