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BVA teilt Bedenken des Bundeskartellamts nicht

BERLIN (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hält es nicht für rechtswidrig, dass neun gesetzliche Krankenkassen Ende Januar gemeinsam in einer Pressekonferenz verkündet haben, einen Zusatzbeitrag von monatlich acht Euro erheben zu wollen. Das Bundeskartellamt hatte dagegen Bedenken gegenüber diesem gemeinsamen Vorgehen angemeldet.

Das Bundeskartellamt hat Mitte Februar ein Verfahren gegen die neun Krankenkassen eingeleitet. Dieses soll klären, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zugrunde gelegen haben. Das BVA verneint nun ausdrücklich die vom Kartellamt unterstellte Unternehmenseigenschaft der Kassen im Sinne des Kartellrechts bei der Festsetzung von Zusatzbeiträgen. Die gesetzlichen Krankenkassen seien zwar selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, hieß es am 8. März seitens der Bonner Behörde. Bei der Beitragssatzgestaltung habe der Gesetzgeber ihr Selbstverwaltungsrecht mittlerweile aber deutlich begrenzt. Insbesondere sei den Kassen durch die staatliche Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes die Entscheidungshoheit über die Gestaltung ihrer Haupteinnahmequelle entzogen worden.

Enger Gestaltungsspielraum der Kassen

Der Gestaltungsspielraum der Krankenkassen beschränke sich damit nur noch auf die Festsetzung eines Zusatzbeitrags, betonte das BVA. Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hierfür werde sowohl hinsichtlich des erstmaligen Erhebungszeitpunkts als auch hinsichtlich der Höhe von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen sei somit gerade keine rein finanzpolitische Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse, sondern zuallererst die gebotene Einhaltung der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen durch die selbstverwalteten Körperschaften.

Unbedenkliche Vorgehensweise

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sei auch die von den von neun Krankenkassen gewählte Verfahrensweise, in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre Zusatzbeiträge zu informieren, unbedenklich. "Die Krankenkassen sind ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten", so das BVA.

Der neue BVA-Präsident Dr. Maximilan Gaßner betonte, dass die finanzielle Stabilität der GKV gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut sei. Angesichts ihrer angespannten Finanzsituation – insbesondere der betroffenen Krankenkassen – sei die Erhebung von Zusatzbeiträgen unverzichtbar. "Restriktionen, die über die ohnehin schon schwierigen Kautelen des Sozialgesetzbuches hinausgehen, sind deshalb im Interesse der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar."

Erleichterung bei den Ersatzkassen

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Ersatzkassen (vdek) begrüßte die Aussagen des BVA-Präsidenten. "Damit wird klargestellt, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzen, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrages für notwendig erachten und einen entsprechenden Beschluss fassen." Die Ersatzkassen hoffen nun, dass sich das Kartellamt dieser Rechtsauslegung anschließt, "damit das Schwarze-Peter-Spiel beendet werden kann". Die vdek-Mitgliedskassen DAK und KKH-Allianz zählen zu den Kassen, die auf der besagten Pressekonferenz die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt hatten.

Neuer BVA-Präsident


Dr. Maximilian Gaßner ist am 5. März offiziell in sein Amt als Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA) eingeführt worden. Er tritt die Nachfolge von Josef Hecken an, der als Staatssekretär ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wechselte.

Gaßner leitete von 1995 bis April 2009 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit die Abteilung "Sozialversicherung". Seit einem knappen Jahr war er im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Leiter der Abteilung "Gesundheitspolitik, Krankenversicherung".

Ein Schwerpunkt seiner Aufgaben als BVA-Präsident wird die Mitwirkung an der Reform des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung sein. Das BVA, das zum unmittelbaren Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehört, übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung aus. Zudem wacht es über die Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und verwaltet den Gesundheitsfonds.

Dr. Maximilian Gaßner
Foto: BVA

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