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ADEXA Info
Treffen in Paris
25 Teilnehmer (s. Foto) waren der Einladung des Präsidenten der Section D der französischen Apothekerkammer (L’Ordre National des Pharmaciens), Dr. Jérôme Paresys-Barbier, gefolgt. Die Section D ist für die angestellten Apothekerinnen und Apotheker zuständig. Dänemark (Pharmadanmark) und Belgien waren zum ersten Mal vertreten. Die Präsidentin der Apothekerkammer, Isabelle Adenot, begrüßte die Delegationen in den historischen Räumen der Kammer.
Inhaltlich ging es um einen Austausch zu den unterschiedlichen Organisationsstrukturen in der Apothekenlandschaft sowie zur Situation der Apothekenangestellten in den fünf Ländern, darunter Studium und Ausbildung, Berufsgruppen und Beschäftigtenzahlen sowie Fort- und Weiterbildung.
Rechtlicher Rahmen
Daneben wurden die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen im Apothekenbereich thematisiert. Im Gegensatz zu Deutschland existieren in Österreich "Ärztliche Hausapotheken", und zwar sind sie in Orten erlaubt, wo keine öffentliche Apotheke vorhanden ist. Dies führt nicht selten zu Konflikten zwischen Pharmazeuten und Medizinern. Die Niederlassungsfreiheit in Österreich ist allerdings eingeschränkt, gleiches gilt für Frankreich. Gegen beide Länder hat die EU-Kommission deshalb Vertragsverletzungsverfahren angestrengt.
Frankreich besitzt – unter den fünf teilnehmenden Ländern – die größte Anzahl von öffentlichen Apotheken (ca. 22.500). Dagegen vertrat die dänische Delegation Pharmazeuten aus knapp 300 Apotheken. Bei unseren nördlichen Nachbarn sind neben den Apotheken auch Abgabestellen in Supermärkten oder Drogerien erlaubt. In Österreich fehlt das Berufsbild der PTA, in Dänemark gibt es dagegen keine PKA. Allen fünf Ländern gemeinsam ist der große Anteil der Frauen in den Apothekenberufen.
Tarifliche Bedingungen
In Österreich gibt es alle zwei Jahre einen automatischen Aufstieg in die nächste tarifliche Berufsgruppenstufe – unabhängig davon, ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird. Neben dem 13. Gehalt als Weihnachtsgratifikation wird in Österreich ein 14. Gehalt als Urlaubsgeld gezahlt.
Die Gehälter für angestellte Apotheker variieren zwischen 2292 Euro (1. und 2. Berufsjahr) und 4416 Euro (ab dem 25. Berufsjahr). Hinzu kommen Zulagen aus dem Kollektivvertrag (Tarifvertrag) von 946,20 Euro pro Monat ab Januar 2010.
Die Gehaltserhöhung, die der VAAÖ für 2010 für seine Mitglieder ausgehandelt hat, entspricht prozentual der Gehaltserhöhung in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags von ADEXA und ADA.
Darüber hinaus gibt es in Österreich Familienzulagen und Unterstützung für Alleinerziehende. Der Apothekerverband und der VAAÖ einigten sich darauf, die Familienzulagen von 30 auf 33 Euro und die Unterstützung für Alleinerziehende von 450 auf 500 Euro (1. Kind) bzw. von 225 auf 250 Euro (2. und weitere Kinder) anzuheben.
Für die französischen Apothekenmitarbeiter ist für 2010 noch keine Gehaltserhöhung in Sicht. In Dänemark sind die Gehälter für den Zeitraum 2008 bis 2011 bereits ausgehandelt.
Das nächste Treffen des Netzwerks, zu dem auch Vertreter aus Schweden erwartet werden, wird 2010 in Wien stattfinden. Dabei soll weiter an einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mitarbeitervertretungen gearbeitet werden.
Barbara Neusetzer und Tanja Kratt
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