Gesundheitspolitik

Erste Kassen mit höheren Zusatzbeiträgen

Drei BKKen bedienen sich der Ein-Prozent-Regelung

Berlin (ks). Die ersten gesetzlichen Krankenkassen gehen über den pauschalen Zusatzbeitrag von 8 Euro, der ohne Einkommensprüfung erhoben werden kann, hinaus. Vergangene Woche gaben die BKK Westfalen-Lippe, die BKK für Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) bekannt, die im Gesetz ebenfalls vorgesehene Ein-Prozent-Regelung zu nutzen.

Auf die Versicherten kommt damit ein Zusatzbeitrag von einem Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen zu. Während die Beiträge bei der BKK für Heilberufe und der GBK somit bei bis zu 37,50 Euro liegen können, sind sie bei der BKK Westfalen-Lippe auf maximal 12 Euro beschränkt. Bei der BKK für Heilberufe gilt die Regelung seit dem
1. Februar, bei den beiden anderen Betriebskrankenkassen bereits rückwirkend seit dem
1. Januar 2010. Die GBK hatte als erste gesetzliche Kasse bereits seit letztem Sommer einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erhoben.

Die "Überforderungs-Klausel" bewirke als soziale Komponente, "dass Mitglieder mit niedrigerem Einkommen entsprechend weniger zahlen; Mitglieder mit höherem Einkommen aber auch nicht mehr", erklärte der Vorstandschef der BKK Westfalen-Lippe Willi Tomberge. "Das ist viel gerechter." Die acht Euro zahlten Student und Unternehmer gleichermaßen, die zwölf Euro seiner Kasse würden hingegen bei Versicherten, die weniger als 1200 Euro zur Verfügung haben, angepasst, erklärte Tomberge. Auch GBK-Vorstandschef Helmut Wasserfuhr verwies darauf, dass die Ein-Prozent-Regelung sozial gerechter sei. Letztlich dürfte jedoch die Geldnot die Kassen zu diesem Schritt bewegt haben. Die GBK mit ihren rund 30.000 Versicherten hat vor allem an einem kostspieligen Hämophilie-Fall, der nicht vom Morbi-RSA abgefedert ist, zu knabbern; die BKK für Heilberufe versichert überdurchschnittlich viele junge Frauen, sodass bei ihr die Kosten rund um die Schwangerschaft kräftig zu Buche schlagen. Nun müssen die knappen Kassen den Aufwand von Einkommensprüfungen auf sich nehmen. Die BKK für Heilberufe wies darauf hin, dass das Jahreseinkommen 2010 erst im Jahr 2011 feststehe und daher zunächst ein Pauschalbetrag zugrunde gelegt werde. Die endgültige Abrechnung erfolge dann rückwirkend.

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