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Gesundheitspolitik
Neue Sozialversicherungsgrenzen für 2011 festgelegt
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der Verdienst darüber ist sozialversicherungsfrei. Diese Werte werden alljährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.
Im Osten: Bis zu 17 Euro mehr im Monat
Nach dem Kabinettsbeschluss bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 im Westen unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt die Grenze von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das Gleiche gilt für deren Arbeitgeber.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV sinkt bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Bei den davon betroffenen Einkommensgruppen führt dies zu einer minimalen Entlastung. Die Versicherungspflichtgrenze wird zugleich von 49.950 Euro auf 49.500 Euro zurückgenommen. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.
Der Entscheidung des Kabinetts vom Mittwoch liegt eine Einkommensentwicklung 2009 von minus 0,39 Prozent im Westen und plus 0,84 Prozent im Osten zugrunde. Ein-Euro-Jobs sind darin nicht enthalten.
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