Recht

7,99 € für Magnesiumtabletten aus der eigenen Tasche bezahlen

(bü). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste zusammentreten, um über die Klage eines deutschen Beamten des Landes Brandenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Er hatte innerhalb von fünf Jahren vergeblich bei mehreren deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht darum gestritten, von seinem Dienstherrn 7,99 Euro für Magnesiumtabletten als Beihilfe ersetzt zu bekommen. Er wurde wegen "Missbrauchs des Beschwerderechts" zurückgewiesen. Magnesium gelte als Nahrungsergänzung und nicht als Medikament, deshalb seien seine Klagen von vornherein nicht erfolgversprechend gewesen.


(EGMR, Beschwerde-Nr. 22052/07)

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