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- AZ 30/2010
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Recht
PKV: Neue Medikamente müssen auch "dringend" erst geprüft werden
(bü). Erkrankt ein privat Versicherter an einer schweren Krankheit, die im Regelfall innerhalb von 10 bis 15 Jahren zum Tod führt, und ist erst wenige Monate zuvor ein Medikament zugelassen worden, das für die Behandlung dieser Krankheit Erfolg verspricht, so muss der Versicherte – beantragt er bei seiner Versicherung die Übernahme der Kosten für die Medizin – dem Versicherer eine angemessene Frist lassen, um über den Fall zu entscheiden. Beauftragt er einen Rechtsanwalt, 14 Tage nachdem er von der Kasse erfahren hatte, dass sie ein Gutachten einhole, um – wegen der Dringlichkeit der Verabreichung des Medikamentes – "Dampf zu machen", so muss die Kasse die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen. Geht es um hohe Summen (hier kostete das Medikament 35.000 € pro Monat) und ist das pharmazeutische Produkt auch für die Kasse "Neuland", so muss sie – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft – eine angemessene Zeit prüfen dürfen. Dafür setzte das Oberlandesgericht Oldenburg einen Monat an. Weil der Versicherte hier aber bereits nach zwei Wochen den Rechtsanwalt einsetzte, blieb er auf den Anwaltskosten (hier in Höhe von 10.000 €) sitzen.
(OLG Oldenburg, 5 U 23/09)
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