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Gesundheitspolitik
Auch Schweden steht nun auf der Länderliste
Berlin (ks). Seit der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland eingeführt ist, erstellt das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig eine Übersicht über diejenigen Länder, die für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards vorweisen. Nach der jüngsten Aktualisierung steht nun auch Schweden auf der Liste der sicheren Länder – jedenfalls soweit es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bislang befanden sich auf der Liste des Ministeriums die Niederlande (soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten), das Vereinigte Königreich, Island und Tschechien (nur für den Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln). Nach der am 31. Mai veröffentlichten Bekanntmachung wird nun auch Schweden als Land eingestuft, das zumindest für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards vorweist. Die Beschränkung auf den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beruht darauf, dass es derzeit in Schweden für den Versandhandel mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine Sicherheitsstandards gibt.
Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten, bei denen eine Vergleichbarkeit derzeit nicht besteht, können gleichwohl eine Versandhandelserlaubnis für Arzneimittel nach § 11a Apothekengesetz beantragen.
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