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Gesundheitspolitik
Apotheker müssen Bußgeld zahlen
Wie das niedersächsische Wirtschaftsministerium mitteilte, bestätigten die Richter des OLG entsprechende Bußgeldbescheide der Landeskartellbehörde aus dem vergangenen Jahr, gegen die die Apotheker geklagt hatten.
Die Apotheker hatten sich nach den Feststellungen des Gerichts zusammengetan, um die Eröffnung weiterer Apotheken in ihrer Umgebung zu verhindern. So übernahmen sie für einen Kollegen, der eine Filialapotheke in ihrer Nähe aufmachen wollte, gemeinschaftlich die Pacht- und Einrichtungskosten für die von ihm bereits erworbenen Apothekenräumlichkeiten. Die als "Vertrag über Kostenübernahme" bezeichnete Vereinbarung war von der Staatsanwaltschaft Braunschweig sichergestellt und der Landeskartellbehörde zugeleitet worden. Zusätzlich fixierten die sieben Apotheker eine vertragliche Gebietsabsprache für den Raum Duderstadt, in der sie sich gegenseitig zur Nichteröffnung von Filialapotheken in der beschriebenen Region verpflichteten. Bei Nichteinhaltung drohten erhebliche finanzielle Sanktionen.
In beiden Absprachen sah das OLG einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Solche sogenannten Hardcore- oder Kernkartelle – dazu gehören insbesondere Absprachen zwischen Unternehmen über die Festsetzung von Preisen oder Absatzquoten sowie über die Aufteilung von Märkten – seien schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen und in hohem Maße sozialschädlich.
Von Anwälten beraten
Die rechtswidrigen Abreden wurden laut Ministerium maßgeblich von einer auf die Beratung von Ärzten und Apothekern spezialisierten Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät aus Göttingen erstellt. Ob rechtliche Schritte gegen die Kanzlei eingeleitet werden sollen, werde derzeit geprüft, hieß es aus dem Ministerium.
Den betroffenen Apothekern steht gegen das Urteil des OLG Celle die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.
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