Gesundheitspolitik

Kein Apotheken-Rabatt für PKV

BERLIN (lk). Den vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) bei der Anhörung zum Arzneimittelsparpaket der Bundesregierung geforderten Apothekenabschlag wird es nicht geben. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) habe zwar grundsätzlich Verständnis für die Forderung der PKV, sagte eine Ministeriumssprecherin zur AZ. Eine Änderung im Rahmen des Arzneimittelsparpaktes habe er aber bereits vor der Anhörung abgelehnt.

In der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages wiederholte der PKV-Verband trotzdem seine Forderung und verlangte analog zum Apothekenabschlag der gesetzlichen Kassen einen Rabatt von den Apotheken. Für die bisherige Beschränkung der Apothekenabschläge allein auf die Arzneimittelabgabe an die Versicherten der GKV gebe es keinen sachlichen Grund, zumal die Privatversicherten als Selbstzahler die Leistungen des Apothekers unmittelbar vergüteten, argumentierte Verbandsdirektor Volker Leienbach. "Der PKV-Verband setzt sich dafür ein, dass die genannten Sofortmaßnahmen wirkungsgleich auch für Privatversicherte gelten", heißt es auch in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. Bezogen auf den Apothekenabgabepreis solle nicht nur ebenfalls ein Herstellerrabatt zusammen mit dem Preismoratorium für den PKV-Bereich eingeführt werden. "Zusätzlich soll der Apothekenabschlag ebenfalls für Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte auf der Grundlage des Apothekenabgabepreises gelten", verlangte der PKV.

Anhörung: Pro und Contra halten sich die Waage

In der dreistündigen Anhörung zum Arzneimittelsparpaket im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hielten sich Pro und Kontra die Waage: Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben stießen bei der Pharmabranche auf Widerstand und bei den gesetzlichen Krankenkassen auf Zustimmung.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) forderte eine Änderung des Inkasso-Verfahrens, um das mit dem höheren Herstellerrabatt verbundene Ausfallrisiko zu beherrschen. Bislang leisten die Apotheken beim Abzug des derzeit gültigen Rabatts von sechs Prozent Vorkasse. Die Krankenkassen behalten diesen Anteil bei der Abrechnung ein. Die Apotheken müssen sich den Rabatt von den Herstellern zurückholen. Die ABDA schlug in der Anhörung eine Änderung des Verfahrens vor: Erst wenn die Hersteller den auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt geleistet haben, soll die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgen. Dadurch sollen Zahlungsausfälle für die Apotheke etwa bei der Insolvenz eines Herstellers ausgeschlossen werden.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharmaunternehmen (VFA), Cornelia Yzer, kritisierte vor allem die Koppelung eines rückwirkenden Preismoratoriums mit der geplanten Heraufsetzung des Herstellerrabatts für neue Medikamente und stellte die zukünftigen Forschungsaktivitäten der pharmazeutischen Industrie infrage: Dadurch betrage der neue Rabatt nicht 16, sondern sogar 19 Prozent. "Das beschneidet die Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung", betonte Yzer auf Fragen der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, unterstützte hingegen die Pläne. Das von der Koalition bezifferte jährliche Einsparvolumen von 1,15 Mrd. Euro sei "realisierbar", sagte Pfeiffer. Dieses reiche aber nicht aus, "die finanziellen Probleme der Krankenkassen zu lösen". Es müssten mindestens weitere Sparmaßnahmen im Umfang von
5 Mrd. Euro im Jahr 2011 erfolgen, um Beitragsanstiege in der GKV zu vermeiden.

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