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- AZ 16/2010
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Gesundheitspolitik
Rechnungshof rügt hohe Abfindungen für Kassenchefs
Schon in seinem Jahresbericht vom Dezember 2009 hatte der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Vergütungen der Vorstandschefs großer Krankenkassen in 90 Prozent der Fälle überhöht sind. Die Verträge sahen Zahlungen vor, die über der von den Sozialpartnern empfohlenen Grenze von 130.000 Euro pro Jahr lagen.
Aktuell rügt der Rechnungshof den Fall dreier infolge einer Fusion ausgeschiedener Vorstandsmitglieder – sie bekämen nun mittels fragwürdiger Verträge bis zu sechs Jahre lang weiter ihre Vorstandsvergütung gezahlt, insgesamt 1,6 Mio. Euro. "Das prangern wir an, ein solches Vorgehen gerade in Zeiten finanzieller Probleme bei den Kassen ist nicht legitimierbar", sagte der Behörden-Sprecher. Die jetzt aufgedeckten Missstände müssten endlich dazu führen, dass alle Verträge für Kassenvorstände künftig behördlich geprüft werden.
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