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Zytostatikaversorgung: BVKA favorisiert Aufhebung des dualen Preisbildungssystem
(du). Im onkologischen Bereich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers durch entsprechende Änderungen im Arzneimittelgesetz und anderer Vorschriften 300 Millionen Euro eingespart werden. Nach Ansicht des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker sind Einsparungen dieser Größenordnung nur zu realisieren, wenn die günstigen Zytostatikapreise der Kliniken auch den öffentlichen Apotheken gewährt würden. Dazu müssten, so Dr. Klaus Peterseim, 1. Vorsitzender und Klaus Grimm, 2. Vorsitzender des BVKA, der §11 Abs. 3 ApoG gestrichen und die Preise für Klinik- und Offizinware angeglichen werden. In einem Interview erläutern Peterseim und Grimm auf den in dieser Ausgabe erscheinenden Seiten von Apotheke und Krankenhaus die Vorzüge eines solchen Vorgehens: Vor allem brauche eine solche Regelung keine zusätzliche Bürokratie, keine Vielzahl von PZN auf speziellen Rezeptformularen, keine Untersuchungskommission, die in Apotheken Rechnungen prüft zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten usw. Einen nützlichen Begleiteffekt hätte das Ganze auch: Dem ungleichen Wettbewerb unter den Apotheken, möglichen Umgehungen und auch den unkontrollierten Warenflüssen würde schlagartig der Boden entzogen.
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