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DAZ aktuell
Ratiopharm bietet Ärzten juristische Unterstützung an
Die Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt seit 2005 wegen Zuwendungen an Ärzte im Zusammenhang mit der Verordnung von Ratiopharm-Arzneimitteln. Während sie Fälle, in denen die Zuwendungen im Einzelfall den Betrag von 250 Euro nicht überstiegen, eingestellt hat, werden die übrigen Verfahren weiter betrieben (siehe auch DAZ Nr. 27/2009, S. 25). Ratiopharm fehlt das Verständnis: "Trotz jahrelanger Ermittlungen vermag die Staatsanwaltschaft weder mit überzeugenden Argumenten einen tatsächlich Geschädigten zu benennen noch den angeblichen Vermögensschaden konkret zu beziffern und zu begründen", meldete das Unternehmen vergangene Woche. In Wirklichkeit sei den Krankenkassen durch das Verordnen von Ratiopharm-Produkten kein Schaden entstanden. "Das gilt erst recht, weil Ärzte vielfach von teureren Originalprodukten auf günstige Ratiopharm-Produkte umgestellt haben. Diese Ärzte haben sich ausgesprochen wirtschaftlich verhalten und den Krankenkassen hohe Einsparungen ermöglicht", so der Generikahersteller.
Ratiopharm hält der Staatsanwaltschaft vor, im Laufe der Ermittlungen die Rechtskonstruktion, mit der sie eine Strafbarkeit von Ärzten begründen will, mehrfach gewechselt zu haben. Überwiegend werde der Vorwurf auf eine Schädigung der Kassenärztlichen Vereinigung gestützt. Dies sei weder tatsächlich zutreffend noch nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches V überhaupt möglich. Dass betroffene Ärzte die Vorwürfe nicht akzeptieren und sich gegen sie zur Wehr setzen, ist daher aus Sicht Ratiopharms mehr als verständlich. "Durch Vorwürfe in der Öffentlichkeit, obwohl immer klarer wird, dass keine Strafbarkeit vorliegt, droht den Ärzten, aber auch dem Unternehmen Ratiopharm beträchtlicher Schaden", erklärte Thomas Ehmann, Mitglied der Geschäftsführung der Ratiopharm Gruppe.
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